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[InetBib] Entscheidung zum verpflichtenden Zweitveröffentlichungsrecht noch nicht bekannt-Vorlage an das BVerfG wird erwartet



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat am heutigen 26. September 2017 
über den Normenkontrollantrag gegen die „Satzung zur Ausübung des 
wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts“ der Universität Konstanz 
verhandelt. Das Gericht hat seine Entscheidung allerdings noch nicht 
bekanntgegeben. Geklagt hatten 17 Hochschullehrende der Universität Konstanz. 
Die Entscheidung über die Satzung vom 10. Dezember 2015, die die 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Konstanz verpflichtet, 
ihr sogenanntes „Recht auf Zweitveröffentlichung“ wahrzunehmen, wird 
schriftlich zugestellt werden. Aus den Ausführungen des Gerichtes zeichnet sich 
eine Vorlage an das BVerfG in Karlsruhe ab. Der Verwaltungsgerichtshof hat 
Zweifel geäußert, dass §44 Abs. 6 LHG, auf den sich die Satzung stützt, von der 
Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg gedeckt ist. Im Übrigen hat 
der Verwaltungsgerichtshof an der inhaltlichen Ausgestaltung der Satzung keine 
Bedenken erkennen lassen.

Pressemitteilung: bit.ly/2yEsB4w

Mit freundlichen Grüßen,

Anja Oberländer

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