[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Ankündigung weiterer Musterklagen bei Open Access-Vorgaben



Lieber Herr Pannier,

Herr Hartmann schrieb, dass er in der Bibliothek fragen müssen, ob es 
elektronisch Zugang zur FAZ gebe. Meine Antwort war nichts anderes als der 
Hinweis darauf, dass er diese Antwort auch anders bekommen könnte - eben über 
das genannte DBIS. Ich glaube nicht, dass wir hier den Unterschied zwischen 
Lizenzierung und Open Access diskutieren müssen. Die öffentliche Toilette an 
der Raststätte oder in der Stadt als Metapher für Open Access zu gebrauchen, 
ist außerdem etwas unglücklich. Wenn das Publikationswesen mit Open Access bald 
so aussieht, wie der Zustand öffentlicher Toiletten, freue ich mich nicht 
drauf. ;-)

Viele Grüße

Markus Prenz

Gesendet: Freitag, 26. Januar 2018 um 10:24 Uhr
Von: "Dietrich Pannier" <dietrich.pannier@xxxxxx>
An: prenz@xxxxxxxxxxxxxx
Cc: Dietrich.Pannier@xxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Ankündigung weiterer Musterklagen bei Open 
Access-Vorgaben

Lieber Herr Prenz,

wenn ich es richtig sehe, gehen Sie von der Annahme aus, jeder könne 
über den von Ihnen angegebenen Link an den Beitrag von Herrn Kempen in 
der FAZ gelangen. Wenn dem so ist, dann haben Sie aus meiner Sicht 
keinen Überblick und auch einen falschen Eindruck, was als "open access" 
mal gedacht war. Offener Zugang bedeutet für mich als "Altgeist" immer 
noch "jederzeit offen und ohne Eintrittsgebühr". Also etwa wie 
"öffentliche Toilette" in der Stadt und an der Autobahn ohne 
Zugangskosten. Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz freien Zugang zur FAZ 
haben, dann sind sie berechtigter Mitarbeiter einer Einrichtung, die für 
ihre Angehörigen jährlich Zugangskosten bezahlt. Wer als normaler 
Steuerzahler einem solchen Lizenznehmer nicht angehört (in welcher Form 
auch immer), von dem werden auf der Seite des FAZ-Archivs für diesen 
Beitrag 2,50 Euro gefordert.
Inzwischen ist "open access"eben nicht mehr kostenfrei für jedermann, 
sondern die Tür ist nur dann offen, wenn Sie vorher ihren Obulus in den 
Kassenschlitz geworfen haben.
Bei den Gerichtsentscheidungen war Ende der 70er-Jahre der Schlachtruf 
auch, Transparenz für die von ihnen betroffene Bevölkerung. "Juris" ist 
mitnichten "open access", nur weil jedermann gegen Obulus dort auch 
Entscheidungen einsehen kann. Immerhin gibt es inzwischen wirklich 
kostenlose Alternativangebote von Bundesgerichten und 
Landesjustizverwaltungen.

Dietrich Paannier


Am 25.01.2018 um 21:31 schrieb via InetBib:
Ob Herr Kempen und Herr Hinte sich wohl an der Uni Köln ab und an auf dem 
Flur begegnen? Man würde ja gerne Mäuschen spielen.

Um die FAZ aufzurufen, wäre es zu müßig, extra die Kollegen zu fragen, auch 
wenn die sich neben dem allgemeinen „Wo ist die Toilette?“ sicherlich über 
etwas Abwechslung freuen würden. Ein Blick ins DBIS tut es auch: 
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datenbank-Infosystem

Markus Prenz

Gesendet: Donnerstag, 25. Januar 2018 um 06:40 Uhr
Von: "Thomas Hartmann via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Ankündigung weiterer Musterklagen bei Open 
Access-Vorgaben

Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen,

in der heutigen Ausgabe der F.A.Z. ist auf Seite 6/Bildungswelten der
ausführliche Gastbeitrag "Der neue Zwang zum Open Access" von Bernhard
Kempen erschienen; er ist Präsident des Deutschen Hochschulverbandes
(dhv) mit seinen rund 30.000 Mitgliedern, darunter überwiegend
Universitätsprofessoren/innen.





Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.