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Re: [InetBib] Von Kant und dem unerlaubten Buchnachdruck; Scans in Bibliotheken



Lieber Herr Graf,

das hat weniger mit meiner Ausbildung als mit Konsequenz zu tun.
Und dass die daraus resultierenden Einnahmen nicht den Urhebern zufließen 
(könnten) stimmt ja nun nicht, wie das Vogel Verfahren gezeigt. Ich plädiere ja 
gerade für eine Neuordnung der Verwertungsgesellschaften, ihrer Einnahmen und 
der Ausschüttungen.
Was meine Ansicht mit Obrigkeitsdenken zu tun hat, erschließt sich mir 
überhaupt nicht. Und mit Geiz ist geil ist es zum Glück schon lange vorbei.

Schade, dass Sie sich nicht mit den letzten Teilen meines Eintrags auseinander 
gesetzt haben. Worin sehen Sie denn die Errungenschaften und die Defizite der 
Reform?

Mit freundlichen Grüßen 
Oliver Hinte

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