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[InetBib] Muster für Datenschutzerklärungen nach DSGVO



Liebe Liste,

für diejenigen, die nicht ohnehin schon mittendrin stecken oder fertig sind:

Aus dieser Mustererklärung kann man auch als Bibliothek viele Bestandteile 
nutzen: 
https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien/musterdatenschutzerklaerung
Wichtig: Die einzelnen Abschnitte können niemals blind übernommen werden, 
sondern sollten unbedingt in Zusammenarbeit mit von Datenschutzbeauftragten 
oder Justiziariaten bearbeitet werden.
Die Verfahren / gespeicherten Daten / Speicherdauer etc. sind in den einzelnen 
Einrichtungen ohnehin unterschiedlich. Eines gilt allerdings für alle 
Bibliotheken der öffentlichen Hand ziemlich allgemein: Statt der 
Rechtsgrundlage Art.6 Abs.1 lit b (Verarbeitung ist für die Erfüllung eines 
Vertrags) wird meist Art.6 Abs.1 lit e in Frage kommen.
Inwieweit Einwilligungen (Art.6 Abs.1 lit a) dann noch erforderlich sind, 
sollten Sie ebenfalls mit Ihren Datenschutzbeauftragten besprechen.
Sicher gibt es noch andere, vielleicht für Sie auch bessere, Mustererklärungen. 
Evtl. haben Sie ja von Ihren Kommunen / Verwaltungsleitungen auch welche 
bekommen.

viele Grüße

Armin Talke

dbv-Rechtskommission

 ________________________________________
Armin Talke, LL.M.
Fachreferent für Politikwissenschaft / Referent für Rechtsfragen der Benutzung
Wissenschaftlicher Dienst
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz

Potsdamer Straße 33
10785 Berlin

Tel.:         +49 30 266-4332 20
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