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[InetBib] Wie können sich die Gedächtnisinstitutionen in innovative Museen verwandeln?



Mein Vortrag auf dem Bibliothekartag in Berlin (13. Juni 2018):

“Die Zürcher Jesuiten glauben noch ans Buch”, überschrieb Ende Februar
die Neue Zürcher Zeitung einen enthusiastischen Artikel zur Eröffnung
der Jesuitenbibliothek in Zürich. Zitat: “Der Direktor der
ETH-Bibliothek, Rafael Ball, meinte vor zwei Jahren, das Internet mache
Bibliotheken überflüssig. Der Provinzial der Schweizer Jesuiten, Pater
Christian Rutishauser SJ, stellt sich dem entgegen. Er zeigt sich
optimistisch und überzeugt: «Eine Bibliothek leistet nicht nur
Wissensvermittlung. Infos und Tagesaktualitäten sind zwar digital
zugänglich. Bildung jedoch – eine Vorbedingung der Demokratie –
verlangt intensive, tiefgreifende Auseinandersetzung. Und da ist das
Buch unabdingbar.» “

Am 30. Juni kommen bei dem Pforzheimer Auktionshaus Kiefer zahlreiche
alte Drucke aus dem in die Bibliothek eingegangenen Altbestand des
Zürcher Jesuitenarchivs unter den Hammer. Es sind auch einige Drucke
des 16. Jahrhunderts aus der bedeutenden Bibliothek des
oberschwäbischen Prämonstratenserklosters Weißenau bei Ravensburg
dabei. Das Handbuch der historischen Buchbestände der Schweiz zählte
2011 in Jesuitenbesitz 239 Bände dieser Provenienz. 1995 hatte Helmut
Binder in seinem Versuch, die Wege der in alle Welt zerstreuten
Weißenauer Bücher zu rekonstruieren, nur etwa 50 Bände in Zürich
feststellen können.

Es besteht aus meiner Sicht kein Zweifel, dass ein so großer
Provenienzsplitter einer wichtigen Klosterbibliothek eine
schützenswerte Geschichtsquelle darstellt und dass diejenigen
Altbestands-Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die gegen solche
barbarischen Zerstückelungen nicht laut protestieren, aus Feigheit und
Ignoranz ihr Berufsethos mit Füßen treten.

Wie nicht selten erfolgt der Skandalverkauf heimlich. Das Auktionshaus
vertuscht die Provenienz des Jesuitenarchivs oder der Weißenau. Man
sieht sie aber, wenn man die Besitzeinträge auf den Titelblättern sich
vergrößert ansieht. Eine Bitte um Stellungnahme wurde von der
Jesuitenbibliothek nicht beantwortet.

Seit 1994 – damals wurden die Inkunabeln der Fürstlich
Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen bei Sotheby’s
verscherbelt – versuche ich mich als Chronist der Kulturgutfrevel im
deutschsprachigen Raum. Es gab fast jedes Jahr etwas Übles zu
berichten. Nicht nur von Bibliotheken: 2012 konnte ein von mir
entfachter öffentlicher Entrüstungssturm die Stadt Stralsund davon
überzeugen, die an einen Antiquar veräußerte historische
Gymnasialbibliothek wieder zurückzukaufen.

Natürlich war ich dem Handel immer wieder ein Dorn im Auge. Jetzt hat
er eine Möglichkeit gefunden zurückzuschlagen. Weil das
Oberlandesgericht Köln und das dortige Landgericht meinen Beitrag zur
Meinungsbildung in Sachen von Verkäufen aus der Klosterbibliothek
Himmerod und einer Inkunabel hoch veranschlagten, setzten sie einen
Streitwert von 12.000 Euro in einem Urheberrechtsstreit an. Es geht um
die aus meiner Sicht völlig legale Nutzung von zwei Flachware-Fotos,
einem kleinen Besitzeintrag aus einer Himmeroder Handschrift und einer
Inkunabel mit handschriftlichem Zusatz. Der Kläger: der für das
Auktionshaus Venator und Hanstein tätige Fotograf! Wenn ich verliere –
eine einstweilige Verfügung musste ich bereits hinnehmen – werde ich
einige tausend Euro weniger haben. Das ist offenbar der Preis, wenn man
nicht kuscht und schweigt, wie es die Altbestandsbibliothekare tun,
wenn vor ihren Augen wertvolle Sammlungen auseinandergerissen und als
Geschichtsquellen zerstört werden.

Eine Gedächtnisinstitution hackt der anderen nicht die Augen aus.

Archive, Bibliotheken und Museen sowie vergleichbare Einrichtungen
heißen Gedächtnisinstitutionen oder Memory institutions, weil sie dem
kulturellen Gedächtnis dienen, indem sie traditionelle Kulturgüter
(Archivalien, gedruckte Bücher, Handschriften, Nachlässe,
Museumsobjekte usw.) möglichst im Original für die Nachwelt bewahren
sollen.

Bibliotheken wollen aber im Kern keine Gedächtnisinstitutionen mehr
sein. Sie wollen den messianischen Verheißungen aus Aarhus folgen und
die Sinnkrise im Zeichen der Digitalisierung damit überspielen, dass
sie Makerspaces betreiben oder Akkuschrauber verleihen. Bücher sind da
das unwichtigste, sie können gern in den Universitätsbibliotheken durch
Attrappen ersetzt werden, denn in Stoßzeiten finden Bibliotheksbenutzer
in den Lesesälen, die zu Lernsälen der Studierenden geworden sind,
ohnehin keinen ruhigen Platz für die Auswertung von Büchern mehr. Ein
bekanntes Foto der architektonisch aufregenden neuen Bibliothek im
chinesischen Tianjin zeigt unzählige Bücher, aber es handelt sich
überwiegend um Fototapeten [Impressionen im Video unten]. Hier in
Berlin ist geplant, die ZLB zur Verbrauchsbibliothek umzustalten, die
nur noch den ekz-Großküchenfraß bestellen soll. Zwei Eckpunkte des
„zukunftsweisenden“ Konzepts sind:

“1. nur aktueller Bestand der letzten 10 Jahre und konsequente
Aussonderung in der Größenordnung der Neuanschaffungen
2. Aussonderung von Medien, die zwei Jahre nicht genutzt worden sind”

Niemand dokumentiert, welche Schäden für die wissenschaftliche
Literaturversorgung Aussonderungen in wissenschaftlichen Bibliotheken
anrichten. Die schöne neue Welt des Bibliothekswesens wird jedenfalls
mit massiven Büchervernichtungen einhergehen. Eine thermische
Verwertung wäre sinnvoll, man sollte sie nur nicht Bücherverbrennung
nennen.

Gedächtnisinstitutionen stehen vor einer großen Herausforderung. Sie
heißt: Bestandserhaltung. Es ist erfreulich dass in diesem Bereich
Archive, Bibliotheken und Museen schon in erheblichem Umfang
kooperieren, da es keinen Unterschied macht, ob säurehaltiges Papier in
einem Archiv, in einer Bibliothek oder in einem Museum zugrunde geht.
Was ebenfalls gut funktioniert: lokale Notfallverbünde.

Die analogen Materialien müssen nach Möglichkeit im Original erhalten
werden, denn für die historischen Bestände ist die
Ersatzdigitalisierung unter Preisgabe der Originale keine anzustrebende
Option. Selbst bei den hochgradig gefährdeten und hochgefährlichen
Filmen auf Nitratbasis wird die Vernichtung der Filme etwa durch das
Bundesarchiv stark kritisiert.

Originale verfügen über eine “Aura”, die ihren technischen
Reproduktionen, also auch ihren digitalen Surrogaten, fehlt.
Historische Objekte tragen eine Vielzahl von natürlichen Spuren aus der
Vergangenheit in sich, und wir haben noch kaum angefangen, diese mit
naturwissenschaftlichen Methoden auszuwerten. Diese Spuren eröffnen ein
mit dem naturwissenschaftlich-technischen Fortschritt rasant größer
werdendes Feld potentieller Erkundungsmöglichkeiten, die beispielsweise
der Schweine-DNA in mittelalterlichen Pergamenthandschriften nachspüren
und mehr und mehr zerstörungsfrei operieren können. Es könnte durchaus
sein, dass die jetzt verscherbelten Bücher der Weißenauer
Klosterbibliothek in einigen Jahrzehnten so ausgewertet werden können,
dass heute noch nicht erkennbare wichtige Provenienzbezüge sichtbar
werden. Vermutlich könnten auch Bücher ohne erkennbare
Provenienzmerkmale mit solchen Analyseverfahren einem historischen
Bestand zugewiesen werden.

Für den Umfang mit elektronischen Daten sind Skills aus den Bereichen
der Informatik und Informationswissenschaft von Vorteil, während
Kompetenzen, die für den Umgang mit historischen Dokumenten bedeutsam
sind, bereits auf einer roten Liste aussterbender Handwerke stehen.
Eine solide hilfswissenschaftliche Ausbildung, früher eine gute
Voraussetzung für den Archivarsberuf, gibt es an den Universitäten
nicht mehr. Immer wieder höre ich Klagen von
Handschriftenbibliothekaren, die sich in ihrer Zunft marginalisiert
fühlen. Die Musealisierung der Gedächtnisinstitutionen ist in vollem
Gange. Während Bibliothekare die Materialität ihres Bestands noch am
ehesten als Klotz am Bein eines schicken neuen sehen, sind
vergleichbare Standortbestimmungen bei Archiven und Museen noch kaum
anzutreffen. Aber das ist ein schwacher Trost.

Kulturgut braucht eine starke Lobby, und da spielt es keine Rolle, ob
es in einem Archiv, einer Bibliothek oder einem Museum verwahrt wird.
Ich plädiere also dafür, die entsprechenden Institutionen und Berufe
auf lange Sicht zusammenzulegen. Restauratoren und Restauratorinnen
sind hochspezialisierte Fachleute für Bestandserhaltung, die in
Archiven, Bibliotheken oder Museen beschäftigt werden, ohne über eine
Fachausbildung der jeweiligen Institution zu verfügen. Wieso sollte es
bei Kuratoren musealer Materialien – kurz KMM – in
Gedächtnisinstitutionen anders sein? Die unterschiedlichen Traditionen
der Disziplinen werden gern zu ontologischen Gegensätzen hochgespielt,
weil alles ja viel bequemer ist, wenn es so bleibt, wie es ist. Man
müsste schließlich die verrotteten Strukturen anpacken. Und weil man
das nicht will, verzichtet man selbst auf kleine Schritte des
Aufeinanderzugehens und des Austauschs, etwa im Bereich der Ausbildung.

Die unterbezahlten Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste
sollen Mittler in der Informationsgesellschaft sein. Es gibt unter
anderem die Fachrichtungen für Archive, Bibliotheken und Bildagenturen.
Wieso geht man am unteren Rand zusammen, aber nicht am Kopf? Wieso
richtet man nicht wenigstens gemeinsame Module für die Fachausbildung
auch des sogenannten höheren Dienstes der Institutionen ein, in denen
diese die Arbeit in den jeweils anderen Sparten kennenlernen können?
Wieso gibt es nicht gemeinsame Module etwa im unstrittigen Bereich der
Bestandserhaltung oder meinetwegen des Datenschutzes oder des
Urheberrechts?

Die Aufgaben in den Archiven, Bibliotheken und Museen als
Gedächtnisinstitutionen sind identisch. Wenn es um vorhandene
historische Bestände geht, entfällt der Bereich der Erwerbung oder
archivischen Bewertung. Dass die Grundsätze der Bestandserhaltung nicht
unterschiedlich sein können, leuchtet ein. Bleibt also der Bereich der
Erschließung und Vermittlung. Bei handschriftlichen Materialien wie
Nachlässen weichen die Gepflogenheiten der Katalogisierung bzw.
Verzeichnung in Archiven und Bibliotheken vergleichsweise stark
voneinander ab. Die unterschiedlichen Philosophien haben aber kein
fundamentum in re, denn nicht selten ist es völlig zufällig, ob ein
Nachlass in einer Bibliothek oder in einem Archiv gelandet ist.
Mittelalterliche Handschriften werden auch in Archiven mitunter schon
nach DFG-Standards beschrieben, aber immer noch gibt es Archive wie das
Münchner Geheime Hausarchiv, die bei ihnen auf denkbar unprofessionelle
und nutzerunfreundliche Lösungen setzen.

Der Oberbegriff der Gedächtnisinstitution hat sich etabliert, weil es
aus Sicht eines digital recherchierenden Nutzers keine Rolle spielt, in
welcher Art von Institution er die gesuchten Informationen findet.
Metasuchen wie die Europeana oder die Deutsche Digitale Bibliothek, in
die ja das Archivportal D der deutschen Archive integriert ist, dienen
diesem Ziel. Archivare, die das archivische Provenienzprinzip in seiner
nutzerunfreundlichsten Form im digitalen Kontext zur Geltung bringen
wollen wie die Archivare des Bundesarchivs mit seiner Schrott-Anwendung
Invenio, gehen an den Bedürfnissen des Publikums vorbei. Die
beständeübergreifenden Archivdatenbanken lassen den alten Traum eines
Gesamtindex wahr werden. Ohne disziplinären Ballast den Bedürfnissen
der Bürgerinnen und Bürger möglichst gut entgegenzukommen, muss das
gemeinsame Ziel der Gedächtnisinstitutionen sein, und sie können diese
Nutzerfreundlichkeit und Usability nur erreichen, wenn sie sich auf
gemeinsame Standards einigen und informationswissenschaftliche
Erkenntnisse einbeziehen.

Anders als die Bibliotheken, die sich am liebsten digital neu erfinden
möchten ohne die blöden Bücher als Klotz am Bein, können und wollen die
Museen ihre Objekte nicht wegwerfen. Was Social Media und Web 2.0
angeht, sind sie weit innovativer als Bibliotheken und Archive. Große
Museen veranstalten Instawalks, gehen auf Twitterer und Blogger zu. In
Deutschland gibt es eine lebendige Szene von Museumsbloggern. Auch wenn
museal ein Schimpfwort geworden ist: die anderen kulturgutverwahrenden
Institutionen könnten in dieser Beziehung einiges von den Museen
lernen.

Die Bewahrung der historischen Kulturgüter als Treuhänder der
Allgemeinheit ist eine zentrale Aufgabe der Archive, Bibliotheken und
Museen. Als Treuhänder haben sie aber auch die nicht weniger wichtige
Aufgabe, den Zugang zu ihnen zu ermöglichen, im Sinne einer Bringschuld
der Gedächtnisinstitutionen Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und –
was nicht das selbe ist – über das Web 2.0 Bürgerinnen und Bürger
einzubeziehen. Nur mit der Digitalisierung, nicht gegen sie wird das
gelingen. Ewiggestrige wie der Open-Access-Feind Uwe Jochum,
Mitherausgeber des 2016 gedruckt und natürlich nicht Open Access
eröffneten “Jahrbuchs für Buch- und Bibliotheksgeschichte”, begreifen
das natürlich nicht. Die Liebe zum Kulturgut, das ja nichts anderes ist
als die materielle Seite der menschlichen Geschichte, und die
Begeisterung für Digitales schließen sich nicht aus und sollten auch
nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gibt es einen größeren Heuchler
als den Jesuitenprovinzial, der den Bildungswert des Buchs gegen das
Internet hochhält und ebenso skrupellos wie klandestin Teile des seinem
Orden anvertrauten Buchaltbestands vertickt?

Mit dem Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürger bin ich abschließend bei
meinem Geheimrezept angekommen, das – neben dem Appell an die
Gedächtnisinstitutionen, sich zusammenzuschließen – die im Titel meines
Beitrags gestellte Frage beantwortet, wie die Gedächtnisinstitutionen
sich in innovative Museen verwandeln können. Sie dürfen das Bewahren
und Pflegen und die Bestandserhaltung nicht in Frage stellen, müssen
sich aber viel mehr für die Öffentlichkeit öffnen. Es ist sehr gut –
und das meine ich ganz unironisch-, wenn öffentliche Bibliotheken
möglichst nah an den Menschen sind, wenn sie eine Art Sozialarbeit
betreiben und für Inklusion und gegen Fremdenfeinschaft auftreten. Aber
auch die Gedächtnisinstitutionen müssen nah an den Menschen sein,
müssen sich ein neues Publikum erschließen, niederschwellige und
hochschwellige Angebote machen, Dialog und Interaktion pflegen. Wer
nicht bestehende Ungleichheiten zementieren will, darf sich nicht nur
an denen orientieren, die zufälligerweise vor Ort sind oder die
finanziellen Möglichkeiten zur Anreise haben. Dann aber ist die
Digitale Sammlung kein bloßes nice-to-have, sondern eine zwingende
Notwendigkeit.

Crowdsourcing lautet das Zauberwort. Viel zu zaghaft öffnen sich die
Gedächtnisinstitutionen der Bürgerwissenschaft, obwohl diejenigen, die
das ausprobiert haben, häufig sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Ob
es um das Korrigieren von Zeitungs-OCR, das Abschreiben genealogischer
Urkunden oder historischer Menükarten geht, um Georeferenzierung von
Karten oder Identifizierung alter Fotos – es besteht offenkundig
derzeit ein großes Bedürfnis, Wissen für die Allgemeinheit zu schaffen.
Natürlich darf ein Hinweis auf Wikipedia und Wikisource hier nicht
fehlen.

Im Vordergrund sollten also für die Gedächtnisinstitutionen nicht die
kommerziellen Social Media wie Facebook oder Instagram stehen, sondern
das Web 2.0 der Bürgerwissenschaftler und Bürgerwissenschaftlerinnen.
Letztlich kann nur der Konsens der Gesellschaft die Legitimation der
Kultur und damit auch der geisteswissenschaftlich orientierten
Gedächtnisinstitutionen absichern.

Ein Fazit in Thesenform: Kulturgüter sind kulturelle Allgemeingüter,
die für die Allgemeinheit in Gedächtnisinstitutionen verwahrt werden.
Auch das mitunter bedrohte Kulturgut in privater Hand verdient Schutz
und unabhängige wissenschaftliche Erschließung, denn auch sein Verlust
ist der Verlust einer historischen Quelle. Eine starke Lobby für das
Kulturgut lässt sich nur schaffen, wenn die Gedächtnisinstitutionen
viel mehr miteinander kooperieren und auf das Zusammenlegen der
einzelnen Sparten Archive, Bibliotheken und Museen hinarbeiten – erste
Schritte im Bereich gemeinsamer Ausbildungsmodule wären überfällig. Nur
gemeinsam können Archive, Bibliotheken und Museen, die sich als
Gedächtnisinstitutionen verstehen sollten, in der digitalen
Herausforderung bestehen. Nur mit, nicht gegen die Digitalisierung kann
das gelingen. Crowdsourcing ist der beste Weg, Bürgerinnen und Bürger
in den Dialog mit den Kulturgütern zu bringen.

Version mit Links: https://archivalia.hypotheses.org/72782

Klaus Graf


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