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Re: [InetBib] BGH Entscheidung zur Störerhaftung bei offenen WLANs in Deutschland



Daher: Überprüfen Sie bitte, weshalb der Internetzugang in Ihrer Bibliothek (weiterhin) nur nach Registrierung/mit Passwort/mit Account/... nutzbar sein soll.
Viele Angebote wie lizenzierte eMedien, Software für Uni-Angehörige, zugangsbeschränkte Bereiche (wie Seiten der Verwaltung), etc. basieren häufig auf IP-Freischaltungen. Wenn die Bibliothek Teil der Uni ist und im IP-Bereich der Uni liegt, sollte man im Detail klären, wie man ein freies WLAN für Gäste umsetzt. Man unterliegt zwar nicht der Störhaftung, aber das bedeutet noch lange nicht, dass sich jeder Gast in der Bibliothek frei an den eigentlich nur für die Mitarbeiter lizenzierten Produkten oder Informationen bedienen darf :-)

Viele Grüße

Andreas Bohne-Lang


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.