[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf



Sehr geehrter Herr Graf

Am 02.11.2018 um 12:07 schrieb Klaus Graf via InetBib:
Man mag es für angemessen halten, bei einer
Hochschullehrerin bei versäumter Verlängerung einer größeren
Büchermenge einen Betrag von sagen wir 100 Euro abzukassieren, aber
nicht diese Horrorsumme.
Wir sprechen hier von 50 Büchern. 100€ würde also einer Säumnisgebühr
von gerade einmal 2€ pro Buch entsprechen. In meinen Augen ein absolut
lächerlicher Vorschlag.
Ein weiterer Punkt, den ich als Studierender gerne zu bedenken geben
möchte: Professorinnen und Professoren können Bücher in der Regel für
ein komplettes Semester ausleihen ohne sie zwischendurch verlängern zu
müssen. In dieser Zeit sind die Bücher dann zwar im Bibliothekskatalog
verzeichnet und können theoretisch auch vorgemerkt werden - wenn ich ein
vorgemerktes Buch, das ich für eine Vorlesung im Sommersemester
brauchte, dann aber erst im Wintersemester endlich erhalte, bringt mir
das auch nichts mehr.

Ob die Verwaltungsgebühr(!) für jedes der 50 Bücher einzeln angerechnet
werden muss(te), darüber kann man meinetwegen diskutieren. Aber
Professorinnen und Professoren haben als Bibliotheksnutzer schon genug
Privilegien gegenüber den Studierenden, dass man sie nicht auch noch bei
den Säumnisgebühren bevorzugen muss. Für letztere gibt es i.d.R. nämlich
auch keine Deckelung der Gebühren. Zudem kann ich auch nicht erkennen,
dass die geforderte Summe bei W3-Besoldung eine besondere Härte i.S.v.
§10 der Gebührenordnung darstellt.

Wochenendliche Grüße,
Rolf Schöpe


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.