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Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf = überfällige Entscheidung



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jeder Bibliotheksnutzer verpflichtet sich, die Benutzungsordnung seiner 
Bibliothek einzuhalten. Auch Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen. Der 
Automatisierung sei Dank, dass das Ignorieren dieser Regeln jetzt nicht mehr 
nach Stand behandelt wird. 
Wer hat sich bisher über eine Gebühr von 45 Euro für ein durch einen Studenten 
an dieser Hochschulbibliothek um Monate zu spät zurückgegebenes Buch aufgeregt? 
Der leiht das Buch auch nicht zu seinem Privatvergnügen aus.
Wenn eine Professorin bei 50 Büchern monatelang die Leihfrist überzieht, ist 
das eine Unverschämtheit. Dass man für ein Jahr entliehene Bücher zum 
Semesterende zurückgibt wenn die Leihfrist abgelaufen ist und nicht erst nach 
den Semesterferien ist doch wirklich nicht schwer zu begreifen.
Es gibt Studenten, die in den Semesterferien die Fachliteratur brauchen.
Regeln sind einzuhalten - auch von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen. 

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Habisch

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus Graf via InetBib [mailto:inetbib@xxxxxxxxxx] 
Gesendet: Freitag, 2. November 2018 12:07
An: Oliver Hinte <o_hinte@xxxxxxxx>; Oliver Hinte via InetBib 
<inetbib@xxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf

Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung. Das Äquivalenzprinzip ist krass 
verletzt, auch wenn man die Steuerungsfunktion der Gebühr in Rechnung stellt. 
Man mag es für angemessen halten, bei einer Hochschullehrerin bei versäumter 
Verlängerung einer größeren Büchermenge einen Betrag von sagen wir 100 Euro 
abzukassieren, aber nicht diese Horrorsumme. 

Klaus Graf 

On Wed, 31 Oct 2018 15:35:32 +0000 (UTC)  Oliver Hinte via InetBib 
<inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute eine PM zu einer 
interessanten Entscheidung bezüglich der zulässigen Höhe von Gebühren 
bei Leihfristüberschreitung veröffentlicht.
Hier der Link zur PM  Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss 
wegen Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an 
Hochschulbibliothek zahlen
 
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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss wegen 
Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an Hochschulbibliot...
Behördeninternet: Verwaltungsgericht Düsseldorf  |  |

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sowie eine Kurzmeldung von
jurishttps://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JU
NA181003229&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte



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