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Re: [InetBib] Entschädigung für Gedächtnisverlust



Ja wie nun: Ging's um die Unterschiede zwischen lokaler Kopie und 
Online-Service, oder ging's um die Unterschiede zwischen Papier- und E-Buch? Da 
gibt's nämlich doch ein paar! Woher kommt denn die "Abhängigkeit von der 
Willkür von Online-Diensteanbietern"? Vom besonderen rechtlichen Status von 
E-Books, deren Nutzer nun mal deutlich schlechter gestellt sind als die von 
Papierbüchern! Der Erschöpfungsgrundsatz von §17 UrhG (Recht auf 
Weiterverbreitung) gilt eben nur für's Papierbuch - sagen deutsche Gerichte. 
Daher die Notwendigkeit des DRM, daher die unseligen AGBs, daher das Verbot, 
das DRM zu entfernen und das E-Book so auf den eigenen Server zu kopieren - 
oder gar es an Bibliotheksnutzer zu verleihen! Daher das ganze Lizenz-Unwesen, 
das Bibliotheken daran hindert, elektronische Bücher zu kaufen und als Eigentum 
in ihren Bestand aufzunehmen. Eine Bibliothek, die nicht mehr das Geld für die 
Zahlung der jährlichen Lizenzgebühren aufbringen kann oder will, verliert ihren 
gesamten elektronischen Bestand. Da hilft auch kein eigener Server im Keller...

meint
Andreas Odenkirchen
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst
Bibliothek
Eschersheimer Landstr. 29-39
D-60322 Frankfurt am Main
Tel. +49(0)69/154007-293
www.hfmdk-frankfurt.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von markus schnalke 
via InetBib
Gesendet: Montag, 1. Juli 2019 14:29
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Entschädigung für Gedächtnisverlust

Hoi.

[2019-07-01 11:57] "Josef Wandeler" <wandeler@xxxxxxxxxx>

So ganz stimmt diese Argumentation nicht: Wer so ein E.Book gekauft 
hat, hat es runter geladen und auf seinem Gerät (z.B. E-Book-Reader) 
gespeichert; es liegt also nicht in der Cloud.
Das Problem ist ein anderes: der Kopierschutz die DRM.

Danke fuer den Hinweis!

Wer das Buch auf
seinem Gerät lesen will, kann dies nur, wenn das Gerät den DRM-Server 
des Anbieters kontaktiert und von diesem die Leseberechtigung 
bestätigt bekommt. Sobald er DRM-Server abgeschaltet ist, funktioniert 
dies nicht mehr, also kann die Datei nicht mehr geöffnet werden.

Dann will ich das so formulieren:

1) Wenn man eine lokale Kopie hat, die nur in Verbindung mit einem 
Online-Service funktioniert, dann ist die lokale Kopie letztlich nur ein Cache 
und das Ganze verhaelt sich insgesmat wie ein Onlinedienst ... und die Analogie 
passt.

2) Wenn man eine lokale Kopie hat, die offline und dauerhaft nutzbar ist, dann 
verhaelt sich das digitale Buch (fast) wie ein Papierbuch ... und das hier 
besprochene Problem besteht gar nicht.

(Ignoriert habe ich hier die technische Moeglichkeit, den Kopierschutz zu 
knacken, was ein Objekt vom Fall (1) in ein Objekt vom Fall (2) verwandeln 
kann.)


Entscheidend ist nicht, wo eine Datei liegt, sondern wer den Zugriff darauf 
kontrollieren kann.

Wenn ich auf meinem Server in meinem Keller Software betreibe, die von einer 
dritten Stelle ferngesteuert werden kann, dann ist das auch nicht so viel 
anders wie wenn die Daten gleich auf dem Server der dritten Stelle liegen. 
Diese dritte Stelle hat die Kontrolle darueber, ob ich auf ``meine'' Daten 
zugreifen kann oder nicht.


markus



Natürlich ist dies höchst unerfreulich und dagegen gibt es nur 2
Varianten:
a) keine E-Books mit DRM-Kopierschutz kaufen!
b) mit einer geeigneten Software den Kopierschutz knacken (Anleitungen 
dazu gibt es im Netz) - für EU-Bürger problematisch, da sie sich damit 
strafbar machen; hier in der Schweiz ist das für den eigenen 
Privatgebrauch legal.

Freundliche Grüsse
Josef Wandeler

__________________________________
Josef Wandeler        wandeler@xxxxxxxxxx
Trialog AG                      www.trialog.ch
Die Unternehmensberatung für Bibliothek, Archiv und 
Wissensorganisation
Josefstrasse 178,       CH-8005 Zürich
Tel. +41 44 261 33 44
Mobil +41 79 416 96 37



------ Originalnachricht ------
Von: "markus schnalke via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Gesendet: 01.07.2019 13:37:42
Betreff: Re: [InetBib] Entschädigung für Gedächtnisverlust

Hoi.

[2019-07-01 11:11] "Hartwig, Falk via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>

 Es geht doch nichts über das papierne Buch!

Eigentlich hat das doch gar nichts mit dem Buch zu tun, sondern mit 
der Abhaengigkeit von der Willkuer von Online-Diensteanbietern, 
gleich welcher Art. Wann immer man Informationen ausserhalb der 
eigenen Kontrolle speichert, lebt man in dieser Abhaengigkeit. Je 
weniger man fuer den Service bezahlt, desto weniger Anspruch auf den 
dauerhaften Zugriff auf die Daten hat man. Das papierne Buch ist das 
Aequivalent zum eigenen Server im eigenen Keller. Also:

Es geht doch nichts ueben den eigenen Server im eigenen Keller!

... oder doch nicht?

Ein relevanter Unterschied ist, dass die Komplexitaet von Papierbuch 
und Homeserver unterschiedlich hoch ist.


Am Ende ist es immer ein Kompromiss ...


markus

(der sowohl Papierbuecher als auch einen eigenen Server im eigenen 
Keller hat)




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.