[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Betreibergebühren



Liebe Frau Dr. Spary, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserer Spezialbibliothek befindet sich ein frei zugängliches Kopiergerät, welches auch eine Scanfunktion hat. Angehörige des Instituts, wie auch externe Nutzer können dort Kopien oder ein PDF in Selbstbedienung erstellen. Die Kopien sind grundsätzlich unentgeltlich, also unabhängig davon, ob jemand Angehöriger des IOW ist oder als interessierter Nutzer von auswärts kommt. Externe Nutzer sind bei uns die Ausnahme und sie bitten so selten um eine Kopie, sodass der Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Kopierkosten in keinem Verhältnis zu den Einnahmen steht. Daher erhalten alle die Kopien kostenlos.

Unser Institut zahlt seit Jahren die Betreibervergütung gemäß §54 c, Abs. 1 UrhG an die VG Wort, denn das Gerät wird für Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschütztem Material (Bibliotheksbestand) verwendet.

Beste Grüße aus Warnemünde,

Olivia Diehr

Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde
Leiterin der Bibliothek
Seestraße 15
18119 Rostock-Warnemünde

Telefon 0381 5197-460 Fax 0381 5197-440
Email olivia.diehr@xxxxxxxxxxxxxxxxx



Am 03.07.2019 um 17:55 schrieb Upmeier Arne Dr. TU Ilmenau via InetBib:
Liebe Frau Dr. Spary, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich fürchte, die Rechtslage ist recht eindeutig: Nach § 54c UrhG muss die Abgabe für alle Geräte gezahlt werden, an denen u.a. urheberrechtlich 
geschützte Werke kopiert werden. Dort steht: "Werden [Kopiergeräte] ... in ... Hochschulen ...., öffentlichen Bibliotheken .... betrieben, die 
Geräte für die entgeltliche Herstellung von Ablichtungen bereithalten, so hat der Urheber auch gegen den Betreiber des Geräts einen Anspruch auf Zahlung 
einer angemessenen Vergütung." Hier geht es nicht um die Frage der öffentlichen Zugänglichkeit. Relevant ist allerdings, ob die Kopien entgeltlich 
sind. Verwenden Ihre Hochschulmitglieder z.B. Kopierkarten, um die Vervielfältigungen abzurechnen? Dann wäre das Gerät jedenfalls abgabepflichtig.

Was Sie sicher meinen, ist die Ausnahme im Gesamtvertrag für "rein verwaltungsintern genutzte Geräte". Die sind im Gesamtvertrag (§ 4 Abs. 3) aber sehr 
eng definiert: "Geräte, die keine Möglichkeit der Abrechnung über Münzen oder Wertkarten zulassen ('zählerlose Geräte'), die nicht 
öffentlich zugänglich sind und nicht für Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschütztem Material verwendet werden". Ohne die Details bei Ihnen 
vor Ort zu kennen, vermute ich, dass mindestens das letzte Kriterium bei Ihnen nicht erfüllt sein dürfte. Ansonsten sollten Sie das der VG Wort so darstellen.
Die Ausnahme für "rein verwaltungsintern genutzten Geräten" würde beispielsweise den Bürokopierer erfassen, der vielleicht bei Ihnen 
im Sekretariat steht und der für Verwaltungszwecke genutzt wird. Der Kopierer bei Ihnen im Lesesaal - öffentlich zugänglich oder nicht - fällt 
unter die Vorschrift, weil er ja gerade dafür aufgestellt ist, um legale Vervielfältigungen aus geschützten Werken zu ermöglichen. Mit § 
54c UrhG wollte der Gesetzgeber eine Entschädigung der Urheberinnen für genau diese legalen Kopien schaffen.

Der § 54c UrhG ist sicher ein Grund, warum die meisten Bibliotheken und Hochschulen die 
Kopiergeräte an externe Betreiber "outsourcen". Dann betrifft die Abgabepflicht 
nämlich den gewerblichen Betreiber und nicht mehr die Bibliothek oder die Hochschule.

Gesamtvertrag, Meldeformular der VG Wort und FAQs zum Gesamtvertrag finden Sie bei 
§ 54c auf der Seite des dbv:
https://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/urheberrecht-gesamtvertraege.html

Für Rückfragen von Ihnen oder anderen Mitlesenden stehe ich gerne zur Verfügung 
(allerdings lieber direkt per Mail oder Telefon als über Inetbib).

Viele Grüße, Arne Upmeier


---
Dr. Arne Upmeier

Universitätsbibliothek Ilmenau
Langewiesener Straße 37
98693 Ilmenau

Tel.: 03677/69-4534






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib <inetbib-bounces@xxxxxxxxxx> Im Auftrag von Spary, Christiane via 
InetBib
Gesendet: Mittwoch, 3. Juli 2019 12:10
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Betreibergebühren

Liebe Kolleg*Innen,

die VG Wort sieht uns als abgabepflichtig für ein Kopiergerät an, das in der Bibliothek 
ausschließlich Mitgliedern der Hochschule zur Verfügung steht.
Sie wertet dies als öffentliche Nutzung für den Kundenkreis der Bibliothek.

Sicher betreiben sie ähnliche Geräte.
Führen sie für diese eine Betreibergebühr ab?

Vielen Dank im Voraus für ihre Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Spary

Dr. Christiane Spary
Pädagogische Hochschulbibliothek Ludwigsburg Bibliotheksdirektorin Verlag der 
Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg Herausgeberkreis der Ludwigsburger 
Hochschulschriften TRANSFER

www.ph-ludwigsburg.de/bibliothek<http://www.ph-ludwigsburg.de/bibliothek>
Tel. +49 (0) 7141 140-661/-667

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten:
https://www.ph-ludwigsburg.de/datenschutzerklaerung






Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.