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Re: [InetBib] Fotografierverbot in Universitätsbibliotheken



Liebe Illona

wir hatten einen ähnlichen Fall, als jetzt Studierende des 1. Semesters in diverse Bibliotheken im Rahmen einer Berufsfelderkundung ausgeschwärmt sind. Aufgabe war u.a. über die Institution ein durchaus auch bebildertes Plakat zu erstellen.

In einer der zig Bibliotheken gab es eine ähnliche Regel - das hat uns auch sehr verwundert...

Ich lese interessiert mit!

Grüße nach Bamberg

Tom

Am 23.11.19 um 18:34 schrieb Ilona Munique, Das WEGA-Team via InetBib:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in welcher anderen Universitätsbibliothek besteht ein Fotografierverbot innerhalb der 
Bibliotheksräume? Ich meine jetzt nur öffentlich zugängliche Räume und ohne Menschen 
darauf.

Ist Ihnen etwas derartiges bekannt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage darf 
ein/e Kanzler/in dieses aussprechen? Bislang hatte ich noch nie davon gehört 
und frage mich, ob das nur an mir vorbeigegangen ist, oder ob das allgemein so 
gehandhabt wird.

Ich benötigte Fotos für einen Lehrauftrag und wurde heute darob angemahnt, dies 
zu unterlassen. (Ich schreibe jetzt nicht, in welcher Bibliothek.)

Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen

Ilona Munique

Obstmarkt 10
96047 Bamberg
Tel. 0951-296089-35

--
Dr. Tom Becker
===
Professor für Medienmanagement und Medienvermittlung in Bibliotheken (FH)

TH Köln
Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften
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