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Re: Ausleihe von CD-ROM



Sehr geehrte Frau Hoeft,

der juristische Begriff der "Vermietung" meint die leihweise Weitergabe gegen ein Entgeld, z.B. wie bei kommerziellen Videotheken o.ä.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Wagenknecht

Rita Hoeft schrieb:

> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> Ich habe festgestellt, dass immer mehr CD-ROMs den Vermerk tragen "nicht für die Vermietung bestimmt" oder sogar den Vermerk "Vermietung und/oder Leihe der CD... wird strafrechtlich verfolgt".
>
> Wie sind da die Rechte bzw. Pflichten der öffentlichen Bibliotheken. Sind wir von diesen Verboten generell ausgenommen oder gibt es bestimmte Verlage, deren CD-ROMs in Bibliotheken tatsächlich nicht ausgeliehen werden dürfen?
>
> Über Antworten bzw. Hinweise auf entsprechende Links etc. freue ich mich!
>
> Rita Höft
>
> Stadtbücherei Bergheim
>
> Hauptstr. 102-104
> 50126 Bergheim
> Fon 02271/42263
> Fax 02271/42596
> rita.hoeft _at__ bergheim.de



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