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Re: AW: Ausleihe von CD-ROM



Sehr geehrter Herr Dr. Neißer,

> ich war Mitglied der Delegation, die vor Jahren im Bundesjustizministerium,
> damals in Bonn, die Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Bibliotheken
> mit der Softwareindustrie ausgehandelt hat. In dieser Funktion kann ich die
> Ausführungen von Frau Beger nur voll bestätigen.
> 
> Diese Vereinbarung hat bis heute vorzüglich funktioniert. Beide Seiten sahen
> deshalb bisher keine Notwendigkeit zu einer weiteren, gerichtlichen Klärung.
> Es gibt keine Gesetze, die ausgelegt werden müssten und deshalb auch keine
> juristischen Interpretationen für "Werkzeuge".

Vielen Dank für diese Aufklärung. Für einen "Software-Menschen" sind
derartige Abgrenzungen bisweilen durchaus interessant. In anderen Themen-
feldern (z. B. Patentrecht) wird nämlich an solchen Details eine ganze
Lehre aufgehängt - zum Teil mit sehr bizarren Ergebnissen. Umso schöner
ist es natürlich zu hören, daß dies ein Ergebnis einer freien Verhandlung
der beteiligten Interessensparteien entstanden sind.

> Man sollte heute durch Definitionsversuche diesen Freiraum nicht gefährden.

Daran habe ich kein Interesse, mir war der von Ihnen dargestellte
Kontext allerdings nicht bekannt.

> Können wir nicht ganz einfach zufrieden sein, dass ein Abkommen ohne
> Ausführungsbestimmungen und Gesetze wirksam ist und unsere Arbeit
> erleichtert?

Ja!

Nochmal Danke und viele Grüße vom sonnigen Rand des Eggegebirges,
Daniel Rödding



-- 
Daniel Roedding                                       phone: +49 5252 9838 0
daniel _at__ roedding.de                                      fax: +49 5252 9838 20


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