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Re: Informatiker entwickeln Bibliothek der Zukunft



Werte InetBibGemeinde,

"M. Schwantner" schrieb:
[...]
> 
> Nein! Bücher werden hier nicht verkauft. Die Themen eBooks und DRM
> spielen in eVerlage keine Rolle. Hier bekommt man auf der Basis einer
> Lizenz Zugriff auf ein elektronisches Buch. Das ist eine typische
> Eigenschaft einer Bibliothek, die ihre Titel ebenfalls nur zur
> Benutzung überlässt.
> 
> Die Idealvorstellung, dass eine Bibliothek Campus-Lizenzen für alle
> relevanten Titel erwirbt ist vermutlich nicht realisierbar? 

Tja, da hat M. Schwandtner (nicht nur vermutlich) Recht. Denn, wenn wir
uns so die Preisvorstellungen von eVerlage ansehen, dürfte eine größere
Ansammlung solch virtueller Bücher für die meisten Bibliotheken
unerschwinglich sein. Unter
https://www.everlage.de/eVerlage/info/infonutzer.html#4 ) ist zu lesen:

"So kostet z.B. die Einzellizenz für ein Buch mit einem Ladenpreis von
DM 78,-- bzw. 39,88 EUR bei einer Laufzeit von einem halben Jahr DM 7,80
bzw. 3,99 EUR (entspricht 10%). Eine Hochschule mit 2.000 potenziellen
Nutzern, die für das gleiche Buch eine Lizenz erwerben will, müsste bei
einer Lizenzdauer von einem Jahr DM 2.340,-- bzw. 1.196,40 EUR
(entspricht 3.000%) zahlen." 

eVerlage verlangt (bei der sog. Campuslizenz für 2000 'potentielle'
Nutzer) also das 30-fache des Ladenpreises eines Buchs für eine auf 1
Jahr beschränkte Nutzungsdauer. Im Gegensatz zum Buch, das Mensch mit
Nachhause nehmen kann, garantiert eVerlage in seinen AGB allerdings
mitnichten eine 100%ige Verfügbarkeit.... Da heißt es in § 3 der AGB:

"In der Regel ist die Online-Nutzung der elektronischen Werke 24 Stunden
am Tag möglich. eVerlage behält sich jedoch vor, die Betriebszeiten
einzuschränken oder - speziell aus technischen Gründen - für einen
vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf feste
Betriebszeiten besteht nicht."

Die Allgemeinen Geschäftbedingungen 
https://www.everlage.de/eVerlage/info/infoagb.html sollte sich im
Übrigen der mögliche Lizenznehmer sehr genau durchlesen:

Im Vorsatz der AGB heisst es beispielsweise:

"... Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt, auch
dann nicht, wenn eVerlage nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. In
jedem Fall gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen."

zum Ausdrucken heisst es in § 2:

"Die sachgemäße Nutzung schließt das Anzeigen am Bildschirm und ggf.
[!!] das Ausdrucken ein. Ist für das Ausdrucken eine Zusatzlizenz
erforderlich, ist diese vorher abzuschließen."

für Kurzzeitlizenznutzer sei aus § 6 zitiert:

"Der Kunde ist damit einverstanden, daß bei der Bestellung von
Kurzzeitlizenzen (Gültigkeit: eine Stunde, Preis: 1.00 DM pro Werk) über
den Gastzugang Cookies auf seinem Rechner hinterlegt werden. [...]
Meldet sich der Gastnutzer jedoch vor Ablauf einer Stunde nach der
Bestellung der Kurzzeitlizenz ab, so ist diese Lizenz nicht mehr
verfügbar." 

Falls der Kunde (nach Meinung von eVerlage) gegen diese AGB
verstößt..(§10)

"... kann [eVerlage] den Vertrag ohne Vorankündigung beenden, d.h. den
Zugriff auf die Lizenz(en) sperren,... "

Die AGBs einiger Zeitschriftenverlage für die Onlinenutzung von
eJournals sind da z.T. kundenfreundlicher.

Wichtig ist v.a. das Recht auf die Herstellung einer sog.
Sicherungskopie. Schließlich kann eine Firma ja auch mal Pleite gehen
.... Der folgende Satz [zitiert aus dem Vertragstext über die Nutzung
von eJournals eines großen Verlags, der im Übrigen, wenn auch
eingeschränkt, die Fernleihe erlaubt] sollte daher m.E. unbedingt
Bestandteil der AGB sein.

- Der Lizenznehmer darf eine Kopie der lizensierten Materialien
anfertigen, sowohl eine elektronische Kopie als auch eine von den
elektronischen Versionen der lizensierten Materialien gedruckte Kopie,
die als Sicherungskopie oder zu Archivzwecken aufbewahrt wird.


-- 
___________________________AWI_________________________
Marcel Brannemann - mbrannemann _at__ awi-bremerhaven.de
- Bibliotheksleitung -
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