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Privat-Abos



Liebe Liste,
wir haben ein Angebot eines Lesers, der uns einige  durch Mitgliedschaft
erworbenen, Zeitschriften überlassen möchte.
Von der Society of Rheology (vertrieben durch American Institute of Physics)
wissen wir, daß man solche Bestände erst nach 5 Jahren übernehmen darf.
Gibt es dafür verbindliche Regeln?
Mit freundlichen Grüssen
K. Hahn

Katharina Hahn
Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Hauptabteilung Bibliothek und Medien
Postfach 3640
76021 Karlsruhe
Tel. 07247/82/5806
Fax. 07247/82/5802
email: katharina.hahn _at__ hbm.fzk.de



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