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Re: Wasserschaden



Sehr geehrter Herr Stelzel,
ich schätze mal, dass hier zunächst mal der Obermieter, dann der
Hausbesitzer
schadenersatzpltichtig sind. Da man gewöhnlich haftpflichtversichert
ist, werden
diese den Schaden über die Haftpflichtversicherung abwickeln können.
Wahrscheinlich will der Buchbesitzer aber nicht Geld, sondern Sachersatz
oder Restauration: und all dies wird dann problematisch, wenn die
Schadenshöhe die Versicherungssumme übersteigt.
Ich würde erstmal versuchen, in aller Ruhe mit dem Obermieter persönlich
zu sprechen.
Mit freundlichem Gruss
Helmut Becker
Peter Stelzel schrieb:

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