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Re: Aufsatzdienste (Tuebingen) als Geldverschwendung - war mal: Docster



Karl Eichwalder wrote:
> 

> Jetzt fehlt noch das "Argument", man habe nicht genügend
> Speicherplatz.  Um das von vornherein zu entkräften: ibiblio.org stellt
> für Dokumente, bei denen das Copyright abgelaufen ist, unbegrenzten(!)
> Platz zur Verfügung.  Man könnte leicht etwas parallel zu dem
> englischen Gutenberg-Projekt oder in Kooperation mit diesem aufziehen;
> ich bein gern bereit, an einem solchen Projekt tatkräftig mitzuwirken

Der Vorteil von UB-Servern ist ja, dass diese eigentlich solche
Dokumente dauerhaft zugaenglich machen (wollen/sollen). Ich muss
gestehen, dass ich bei Unternehmungen wie http://www.ibiblio.org die
langfristige Verfuegbarkeit natuerlich kritischer sehe.

Alternative zu ibiblio waere web.archive.org, das kooperiert in Europa
schon mit LiberLiber.

Ein Problem bei Hochschulschriftenservern ist ja die Fixierung auf nicht
dynamische Texte, die also ein fuer allemal konstant sind. Das scheidet
hier aber aus, da die digitalisierten Inhalte ja unveraendert bleiben.

Gern wuesste man mehr ueber das Innsbrucker Projekt Books2u!, das in
Zusammenarbeit mit literature.at (leider sehr unzuverlaessiger Server!)
fuer aeltere Buecher auf Digitalisierung statt Fernleihe setzt, aber
leider ist die Projekthomepage alles andere als aktuell :-(

http://books2u.uibk.ac.at/

> Ja.  Die nachgefragten Dinge würden mit der Zeit immer "kompletter"
> werden; vielleicht kann man sich ja auch dazu entschließen, wenn man
> schon einmal dran ist, die wichtigen Zeitschriften jahrgangsweise zu
> digitalisieren.  Dabei könnte eventuell die Bibliothek in Bielefeld
> behilflich sein.

Man koennte beispielsweise daran denken, wenn bei einem
Zeitschriftenjahrgang nur noch geringe Luecken bestehen, diese ohne
Benutzeranforderung zu ergaenzen.

Das Problem ist, dass es offenbar keinerlei empirische Daten z.B. von
Subito gibt, welchen (sicher kleinen) Anteil Zeitschriftenaufsaetze vor
1900 ausmachen. Hier koennte vielleicht jemand, der hinreichend
einflussreich ist, um auch eine Antwort zu erhalten, mal nachfragen.

Im Bereich von Rechtsbibliotheken koennte man uebrigens in einer
Ausbaustufe - vielleicht im Einvernehmen mit den Verlagen - aus der Zeit
nach 1900 auch Gesetze und Urteile, soweit diese nur geringfuegig
redaktionell bearbeitet wurden, einbeziehen. Denn Gesetze und Urteile
sind urheberrechtlich nicht geschuetzt.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.