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Re: AW: Veroeffentlichung der vorliegenden RAK2-Entwuerfe



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

>Die vorliegenden Entwuerfe sind zweieinhalb Jahre alt (April 2000), der
>Nikolausbeschluss bald ein Jahr. Die Frage bleibt, wo waeren die
>RAK2-Entwuerfe jetzt, Anfang November 2002, wenn man denn konsequent und
>straff die Arbeit durchgezogen haette?

Man kann Herrn Rohde nur zustimmen. Selbstverstaendlich sind die bisherigen
RAK2-Entwuerfe "noch kein fertiges Regelwerk" und ein "nur partiell
durchgearbeiteter Entwurf" - anderes hat m.W. bisher auch niemand
behauptet.  Wer sich durch die 63 Seiten der von der AfS nun
dankenswerterweise veroeffentlichten Materialien blaettert, wird allerdings
sehen, dass *vor* Uebernahme der Standardisierungsarbeit durch DDB
betraechtliche Arbeit geleistet worden war - und zwar nicht mit
irgendwelchen wolkigen Absichtserklaerungen, sondern auf einem sehr
handfesten Niveau inkl. konkreter Formulierungsvorschlaege fuer zahlreiche
Paragraphen.

In der Einleitung kritisiert die AfS nun besonders das Prinzip der
Sucheinstiege als einen "bedenklichen Vorschlag", der nicht nur den AACR
entgegenstehe, sondern auch Dublettenchecks und den Nachweis, welche Werke
z.B. ein Verfasser geschaffen habe, unmoeglich mache.

Das ist schon eine sehr verwunderliche Einschaetzung. Bei den Paragraphen
600-630 des RAK2-Entwurfs geht es (nach meinem laienhaften Verstaendnis)
vor allem darum, optional mehr Sucheinstiege anzulegen als bisher, wenn man
annimmt, dass Benutzer danach suchen koennten. Gleichzeitig verabschiedet
man sich von einem - aus der Zeit der Zettelkataloge stammenden - Denken in
Haupt- und Nebeneintragungen (wobei es den Benutzern sicher auch frueher
schon egal war, welche Form wir Bibliothekare fuer die 'primaere' halten).
Das ist m.E. modern, benutzerfreundlich und online-kompatibel - und wenn
wir die ersten sind, die den alten Zopf abschneiden... so what?

Dass fuer gewisse Grundfunktionen dennoch eine normierte Eintragung noetig
ist, steht auf einem anderen Blatt und war in RAK2 natuerlich auch so
vorgesehen (Stichwort Zitatregeln). Unsere Kataloge werden also durch diese
Aenderung definitiv nicht ins Chaos fallen. Dramatische
Kompatiblitaetsprobleme mit den AACR kann ich ebenfalls beim besten Willen
nicht erkennen - denn es gibt auch in der AACR-Welt *viele* Bibliotheken
(nicht "manche", wie die AfS schreibt - im zitierten Passus steht "many"),
die nicht zwischen Haupt- und Nebeneintragung unterscheiden (darunter
uebrigens auch die ETH-Bibliothek in Zuerich).

Wer sich ein faires Bild ueber den Stand und die Moeglichkeiten der RAK2
machen moechte, der sollte die letzten Beitraege von Frau Muennich lesen
(z.B. im neuen Bibliotheksdienst sowie etwas ausfuerlicher im von Petra
Hauke herausgegeben Sammelband 'RAK versus AACR'). Hier wird zum einen
verstaendlich erlaeutert, was die RAK2 wollten und was bereits erreicht
war, zum anderen werden auch konkrete Vorschlaege gemacht, was ueber die
urspruenglichen Plaene hinaus getan werden sollte, um eine bessere
internationale Kompatibiliaet zu erreichen.

Mit freundlichen Gruessen
Heidrun Wiesenmueller

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Heidrun Wiesenmueller M.A.
Wuerttembergische Landesbibliothek  - Abt. Landesbibliographie
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