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Mail Hans Popst



Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Popst hat mich gebeten, seine Mail
zur Veröffentlichung der RAK2-Entwürfe an INETBIB weiterzugeben, da er
nicht auf der Liste ist.  Mit freundlichen Grüßen Monika Münnich

Hier seine Nachricht:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gestatten Sie mir aus der Sicht eines Mitglieds der Expertengruppe
Formalerschliessung und auch aus der Sicht desjenigen, der die Entwuerfe

fuer die RAK2 formuliert hat, anlaesslich deren Veroeffentlichung ueber
die o.a. Listen einige Bemerkungen:

Es ist zu begruessen, dass ueber die vorliegenden Entwuerfe nun nicht
mehr spekuliert  werden muss. Die Entwuerfe sind das Ergebnis der
Beratungen der *Arbeitsgruppe* Formalerschliessung der Konferenz fuer
Regelwerksfragen.

Wie die Arbeitsstelle fuer Standardisierung im Vorspann richtig
feststellt, geben die Entwuerfe den Stand  vom April 2000 wieder. Mit
Ausnahme eines Teils der Regeln fuer die Ansetzung von Personennamen,
die in die RAK-WB-Ergaenzungslieferung 4 eingegangen sind, ist an den
Entwuerfen seither nicht weiter gearbeitet worden. Die Arbeitsstelle hat

also schon vor dem Beschluss vom 6.12.2001 eineinhalb Jahre verstreichen

lassen, in denen an den Entwuerfen nicht weiter gearbeitet worden ist.

Die Aussage "Nach Auffassung Der Deutschen Bibliothek fehlt ein
Grundkonzept fuer Struktur und Logik des Regelwerkes" uebersieht, dass
die Struktur und Logik der AACR2 *und*  der RAK dieselbe ist. Beide
bauen auf den Grundsaetzen der Katalogisierungskonferenzen von Paris
1961 und Kopenhagen 1969 auf, beide trennen Beschreibungs-, Ansetzungs-
und Eintragungsregeln, wobei sich die RAK z.B. bei der Ansetzung
staerker an die internationalen Vorgaben gehalten haben als die AACR.

Ein Verzicht auf die Unterscheidung von Haupt- und Nebeneintragungen
beseitigt die Diskrepanzen zwischen Grund- und Sonderregeln und die
Integration der Sonderregeln in das Hauptregelwerk war von Anfang an
eines der Ziele der Regelwerksreform.

Bezueglich einer Anzeige in Listen oder beim Zitieren eines Werkes steht

bereits im Entwurf der Paragraf 63, der entsprechende "Anzeigebegriffe"
vorsieht, wobei ueber Bezeichnung und Form Einzelheiten noch diskutiert
werden muessen. Dass das Problem aber uebersehen worden waere, kann man
bestimmt nicht sagen.  - Im uebrigen war es aber immer schon so, dass
unsere Benutzer den Unterschied zwischen Haupt- und Nebeneintragung in
der Regel nicht bemerkt haben. Wozu machen wir uns also die  Arbeit
damit?

Wieso der Verzicht auf Haupt- und Nebeneintragungen die Katalogfunktion,

nachzuweisen, "welche Werke z.B. ein Verfasser geschaffen hat" nicht
ermoeglichen soll, ist nicht nachvollziehbar. Eintragungen unter
Verfassern hatten wir bisher schon und wir werden sie natuerlich auch
zukuenftig haben.

Dass die Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) so
viel Neues braechten, kann man auch nicht feststellen. Schon bisher
haben wir in einer einzigen Einheitsaufnahme oder im Onlinekatalog in
einem einzigen Datensatz Verfasser und Titel miteinander verknuepft.
Wieso sollten also "Sucheinstiege" nicht genuegen? Im Gegenteil: In den
RAK2-Entwuerfen sind die Einheitstitel als obligatorische Sucheinstiege
vorgesehen, die selbstverstaendlich in einem Onlinekatalog mit dem
Verfasser verknuepft werden koennen. In Listen gibt es dafuer den oben
genannten "Anzeigebegriff", bestehend aus Verfasser und Titel, wenn das
Werk denn einen Verfasser hat.

Im Uebrigen haette man sich bei der Weiterarbeit an den Entwuerfen
durchaus eine schrittweise Fertigstellung und Inkraftsetzung vorstellen
koennen: Die Ansetzungsregeln koennten in einem zweiten Schritt mit den
AACR2 *und* den RSWK abgestimmt und mit Ruecksicht auf die
umzuarbeitenden Normdateien erst spaeter in Kraft gesetzt werden.

Mit freundlichen Gruessen
Ihr

Hans Popst
Bayerische Beamtenfachhochschule, Fachbereich Archiv- und
Bibliothekswesen
Kaulbachstr. 11, 80539 Muenchen
Tel. 089/28638-2298. - Fax 089/28638-2657. - mailto:Popst _at__ bib-bvb.de



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