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Re: Erinnerungsservice



Von:            	"Dagmar Hesse" <dagmar.hesse _at__ bibliothek.tu-chemnitz.de>
Organisation:   	TU Chemnitz, FRG
An:             	INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de
Datum:   	Mon, 25 Nov 2002 15:03:31 MET-1DST
Betreff:        	Re: Erinnerungsservice
Antwort an:     	Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>

> Lieber Herr Koch,
> es ist erfahrungsgemaess muehsam, Mahngebuehren bis zum 
> letzten Cent einzutreiben. Einwohnermeldeaemter werden 
> konsultiert, wenn sich Adressangaben geaendert haben, Briefe 
> geschrieben, die Zeit der Kollegen beanspruchen, z.T. Justiziare 
> gefragt. Das dann endlich eingetriebene Mahngeld wird an das 
> Land abgefuehrt. Aus. Nix mit Buecher neu kaufen.
> So sollten wir doch lieber in dieser hektischen Zeit etwas Service 
> im Vorhinein bieten, der uns wenig kostet (bei Email-
> Benachrichtigung) aber dem Nutzer Unannehmlichkeiten erspart. 
> Jeder weiss, wie schwer es ist, saemtliche Termine einzuhalten, 
> im Kalender festzuhalten u.ae.
> Etwas mehr Nettigkeit, gerade in der Dienstleistungswelt, kann uns 
> nicht im Mindesten schaden
>

Wenn das Wasserwerk fuer seine Rechnungen an Email-
Adressenbesitzer vor der gebuehrenpflichtigen Mahnung eine 
Erinnerung schicken wuerde, an mich PC-Muffel aber nicht, faende 
ich das wohl ungerecht.
Kann eine Bibliothek aber ohne weiteres Portokosten fuer 
Erinnerungen per Post ausgeben? Die Mahngebuehren sollen u.a. 
ja auch diese decken.

Mit freundlichen Gruessen

Christoph Deblon



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.