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Re: Mahnungen per Email



Dr. Birgit Zaenker schrieb:

Liebe Liste,

es ist ein Zug der Zeit, moderne Technik in allen Bereichen einzusetzen.
Bisher waren wir allerdings beim Versenden von Mahnungen noch kon-
servativ und haben sie per Post (mit Ausgangsverzeichung) verschickt.
Wie handhabt man das Problem in anderen Bibliotheken? Wenn die
Mahnung per Email erfolgt, bis zu welcher Mahnstufe darf dieses Ver-
fahren angewandt werden?

Für eine schnelle Anwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Zänker

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Dr. Birgit Zänker
Fachhochschule Brandenburg
Hochschulbibliothek
Magdeburger Str. 50
14770 Brandenburg an der Havel
PSF 2132 PLZ: 14737

e-mail: zaenker _at__ fh-brandenburg.de
Tel: 03381 / 355 160
Fax: 03381 / 355 162 _________________________________________________________________



Üblicherweise (zumindest in NRW) handelt es sich um Fristüberschreitungsgebühren, die anfallen, wenn Fristen überschritten werden; eine Verpflichtung zu Mahnung liegt nicht vor (sonst müßte man für den Streitfall ja wohl zum Einschreiben greifen) - somit hat man eigentlich freie Hand, ein System zu praktizieren, das den eigene Vorstellungen von Benutzerfreundlichkeit, geringem Aufwand, geringen Kosten usf. am meisten entgegenkommt.
MfG
Gerhard Gierse




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