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Antw: Mahnungen per Email



>die UB der TU Berlin versendet die erste und zweite Mahnung per E-Mail. Erst ab der dritten Mahnung wird generell nur die Briefpost genutzt..

Liebe KollegInnen,

das ist auch in Österreich bei einigen Universitätsbibliotheken so. Man hat dort die Möglichkeit (nicht die Verpflichtung), die e-mail-Adresse eintragen zu lassen, und bekommt dann Mahnungen bis zur zweiten Stufe, Erinnerungen, Informationen über das Eintreffen vorgemerkter Bücher etc. per Mail. Mahnungen ab der dritten Stufe bzw. für Personen, die keine Mailadresse eingetragen haben, kommen per "snail mail".

Mfg, Monika Bargmann



Librarian & Cybrarian
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"Irgendwie geht Ordnung in das Bedürfnis
nach Totschlag über" (Robert Musil)



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