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Re: Leitern (2) - Recht



Lieber Herr Tillinger,

vom BAGUV (Bundesverband der Unfallversicherungstraeger) gibt es zum Beispiel folgende einschlaegigen Vorschriften:

GUV 6.4 N: Unfallverhütungsvorschrift Leitern und Tritte
GUV 26.3: Merkblatt Tritte
(GUV 16.8: Richtlinien für Lagereinrichtungen und -geraete; allerdings eher fuer Fabriklager u. dgl.)


Falls Ihre Institution eine deutsche Einrichtung der öffentlichen Hand ist, koennen Sie ggf. generell bei BAGUV nachfragen.
Ansonsten eventuell bei Ihrem Unfallversicherungstraeger.


Gruss.
Bernd Wirth

Christian Tillinger wrote:


In diese Richtung zielt meine nächste Frage: Weiß jemand von Ihnen Näheres über diesbezügliche rechtliche Vorschriften (oder sonstwie versicherungsrelevante Gesichtspunkte)?



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Bernhard Wirth
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