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Re: Europäische Open-Content-Lizenzen



Am Dienstag, 3. Juni 2003 11:41 schrieb Christian Hauschke:
> Dass er allerdings völlig frei entscheiden kann, was damit
> passiert; dass er die Hochschule (und somit den Steuerzahler) sogar nötigen
> kann, doppelt für den Artikel zu bezahlen, entzieht sich meinem
> Verständnis.

Sehr geehrter Herr Hauschke,

auch die völlige Entscheidungsfreiheit des Professors wird von den 
Marktverhältnissen im wissenschaftlichen Publikationsprozeß relativiert und 
begrenzt. 

Um die Doppelbezahlung durch die öffentliche Hand zu erklären, muß man weiter 
ausholen und die Hochschulexpansionsprozesse in der zweiten Hälfte des 20. 
Jahrhunderts beleuchten, die in Westdeutschland zu einer Blüte der 
kommerziellen wissenschaftlichen Fachverlage geführt haben, in einer Zeit, 
als jeder Professor dankbar war, Verlagen Verwertungsrechte abtreten zu 
können, die damals viel besser als die durch die enormen Pubilkationszuwächse 
oft überforderten wissenschaftlichen Fachgesellschaften vermarkten und 
veröffentlichen konnten. Dadurch sind die Verlage groß geworden. 

Im heutigen Umbruchs- und Konzentrationsprozeß im Verlagswesen sind einige 
Verlage so mächtig geworden, daß Professoren obgleich ihrer staatlich 
zugesicherten Privilegien keine Wahl bleibt, als unter den Bedingungen der 
kommerziellen Verlage zu veröffentlichen; es sei denn, es handelt sich um 
namhafte Wissenschaftler, die sich aufgrund ihres Namens verweigern können. 
Die Bedingungen der Verlage, davon kann man ausgehen, sind in der Regel 
exklusiv ausgelegt, d.h. sie schließen Veröffentlichungen durch Dritte aus.

Eine Analyse mit einem Fazit über die Herausbildung alternativer und 
preisgünstiger Publikationsmodelle bietet Remco van Capelleveen:

http://www.ub.fu-berlin.de/service/e_publikationen/mitarbeiter/rvc/e-journals.html

Viele Grüße

Jörg Prante

-- 
Jörg Prante
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