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Kummer



On Tue, 17 Jun 2003 15:32:28 +0200
 "Harald Mueller" <hmueller _at__ mpiv-hd.mpg.de> wrote:
> Lieber Herr Dietz!
> 
> > > Wenn Sie eine urheberrechtlich geschütztes Werk, wie
> z.B. den 
> > > Aufsatz unseres geschätzten Prof. Kummer aus BuB,
> über 
> > > INETBIB versenden, dann nehmen Sie - urheberrechtlich
> gesehen - 
> > > eine Veröffentlichung vor. Hierzu benötigen Sie eine
> ausdrückliche 
> > > Zustimmung des Rechteinhabers. Nach Sach- und
> Rechtslage 
> > > dürfte dies BuB sein. Ohne Genehmigung wäre das
> Versenden 
> > > eine Urheberrechtsverletzung.

Der Stand juristischer Kenntnisse in Bibliothekarskreisen
wird durch diese kleine Debatte kummervoll beleuchtet.

Es gibt x Einfuehrungen in das Urheberrecht im WWW, wobei
ich am Wochenende einige wichtige Links in dem Weblog
ARCHIVALIA mitgeteilt habe:
http://archiv.twoday.net

Meine kleine Ausarbeitung Urheberrecht fuer Autoren mag
vielleicht auch hilfreich sein:
http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/epub/graf/urheberrecht_autoren_graf.html

Wenn nichts ausdruecklich vereinbart ist (und ein Impressum
ist IMHO keine solche vereinbarung!!), dann richten sich
die Rechte nach dem GESETZ - aber das liest ja hier leider
niemand (?).

Im Gesetz steht, dass ein Jahr (= 365 Tage nach dem
Ersterscheinungstag) der Autor anderweitig ueber seinen
Beitrag in einer Zeitschrift verfuegen kann.

Das gilt auch bei Vergabe der Abdruckserlaubnis an zwei
Organe, wobei dann sicher kein ausschliessliches
Nutzungsrecht vorliegt.

Es ist sicher hoeflich, auch nach der Einjahrsfrist mit dem
Verlag Kontakt aufzunehmen, aber eine Rechtspflicht sehe
ich nicht.

Dr. Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.