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BAföG-Rückzahlung, BVA gibt Fehler zu



Liebe INETBIBler und -innen,

die zweite Mail von mir am heutigen Tage richtet sich wieder an die
ehemaligen BAföG-Empfänger unter uns. Anbei ein im heutigen Bonner
General-Anzeiger erschienener Artikel - zur Kenntnis!

MfG
Susanne Dirkwinkel

Bonner General-Anzeiger vom 3. 8. 1999, Rubrik Almer Mater

"Irrtum bei BAföG-Bescheiden
Rückzahlung: BVA errechnet zu kurze Höchstdauer

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln bestätigte einen Vorwurf, wonach
ihm in der elektronischen Datenverarbeitung zur Überwachung der
BAföG-Vorgänge in Nordrhein-Westfalen ein Fehler unterlaufen sei. Das
Referat für Bildungspolitik (des AStA, Anm. der Versenderin) der
Universität Essen hatte in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen,
daß durch diesen Fehler Studierende und ehemalige Studierende
Rückzahlungsbescheide erhalten haben, in denen eine zu kurze
Förderungshöchstdauer angegeben und berechnet worden sei.
Betroffen sind laut BVA ausschließlich diejenigen, die 1993 und 1996
BAföG erhalten haben und ab 1997 nicht mehr. "Darlehensnehmer, die in
den vergangenen vier Wochen einen Rückforderungsbescheid erhalten haben,
sollten die dort angegebene Förderungshöchstdauer anhand des
Bewilligungsbescheides des Amtes für Ausbildungsförderung oder durch
Rückfrage beim Amt für Ausbildungsförderung prüfen", heißt es in der
Stellungnahme des BVA. Grundsätzlich könne innerhalb eines Monats nach
Erhalt des Bescheides Einspruch eingelegt werden. Aufgrund des Irrtums
werde jedoch auch ein späterer Einspruch berücksichtigt, sofern das
zuständige Amt für Ausbildungsförderung den Fehler im
Rückzahlungsbescheid bestätigt.
pie"


Susanne Dirkwinkel, Dipl.-Bibl. (FH)
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