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Re: (Kein Betreff) / richtiger: =?iso-8859-1?Q?Kopierverg=FCtung=



Sehr geehrter Herr Pannier,
wie auch immer, wichtig bleibt allein, dass nicht doppelt bezahlt wird!
Also nochmals worum es mir ging: Melden Sie bitte keine Kopien, die sie/Sie im Rahmen
des Leihverkehrs versenden bei der derzeitigen Umfrage zum Direktkopienversand!!
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Beger

bibliothek.bgh _at__ gmx.de schrieb:

> Sehr geehrte Frau Beger,
>
> es ist nicht leicht, Mitgliedern von Rechtskommissionen öffentlich zu
> widersprechen, aber da müssen wir beide durch.
> In meiner Wortmeldung vom 6.3., auf die Sie leider mit keinem Wort
> eingehen, hatte ich deutlich darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorliegenden
> Frage um "Kopierabgaben" handelt und nicht um "Bibliothekstantieme". Bitte
> vergleichen Sie die Darstellung bei Hildebert Kirchner: Bibliotheks- und
> Dokumentationsrecht. 2. Aufl. S. 370-371 und S. 374 f., 382 (zweiter Absatz).
> Die Bibliothekstantieme wird quasi als Entgelt dafür gezahlt, daß öffentliche
> Einrichtungen urheberrechtlich geschütztes Material jedermann zur Verfügung
> stellen ("lesen lassen") und damit in das Verbreitungsrecht des Urhebers
> eingreifen (§ 27 UrhG). Entgelte, Vergütungen, Abgaben für Kopien werden für
> die Eingriffe in das Vervielfältigungsrecht des Urhebers geleistet (§§ 54 ff.
> UrhG.). Diese Begrifflichkeiten sollten nicht vermischt werden, weshalb ich
> auch die "falsche" Kommission am Werke sehe, deren Mitglieder
> möglicherweise nicht exakt wissen, was sie warum verhandeln. Wir haben wohl keine
> entsprechende Kommission "Kopiervergütung" (ich will auch keine neue gegründet
> haben), weshalb die jetzt tätige Kommission das Problem behandelt. Ich mache mir
> nur halt Sorgen, wenn Sie als Mitglied öffentlich verbreiten "Die Kopien im
> Rahmen des Leihverkehrs sind bereits durch die Bibliothekstantieme
> abgegolten". Das ist schlicht nicht richtig.
>
> Dietrich Pannier, Karlsruhe
>
> --
>  Bibliothek des Bundesgerichtshofs
> Herrenstraße 45a  D-76133 Karlsruhe
>   Tel. +49 721 159300 Fax. 159824
> http://www.uni-karlsruhe.de/~BGH/welcome.htm
>
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