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Abmahnung von Links



Liebe ListenteilnehmerInnen,

nachfolgendes ist vielleicht fuer diejenigen Bibliothekare/innen 
interessant, die Linksammlungen betreuen.

Freundliche Gruesse

Monica Broschard


> HTML EDITOR NEWSLETTER Mai 2000
>  
> Inhalt:
> 1. Neues vom HTML EDITOR Phase5
> 2. Rund um den Newsletter
> 3. Abmahnwahn, und wie Sie helfen können
> 4. Impressum
<...>
> ==== Aktuell: Abmahnwelle ====
> 
> Was stellen Sie sich unter dem Begriff "Explorer" vor? Dumme
> Frage, oder? Explorer, ist unter anderem in Produkten der Firma
> Microsoft enthalten. Desweiteren steht es für Forscher(in) oder
> Forschungsreisende(r), so steht es bei Langenscheidt.
> Doch hat sich eine Firma in Deutschland den Begriff "Explorer" 
> markenrechtlich sichern lassen. Und meldet nun, aus der Sicht 
> der Firma, berechtigte Ansprüche an.
> Dieses wird im allgemeinen zuerst aussergerichtlich mit einer
> Abmahnung gehandhabt. So auch in diesem Fall. Diverse Homepage
> Betreiber wurden von dem beauftragten Anwalt der Firma,
> Freiherr Günther von Gravenreuth, der schon durch diverse 
> Abmahnungen (unter anderem mit dem Begriff "Webspace",
> welche im Sande verlief), Bekanntheit erlangt hat, angeschrieben.
> Sie hatten sich dadurch "strafbar" gemacht, selbst oder durch 
> den Einbau von SELFHTML auf die Seiten des sogenannten 
> "FTP-Explorers", eines handelsüblichen FTP - Clients einer
> amerikanischen Firma gelinkt zu haben. Dabei war gezielt das 
> Wort "Explorer" Punkt der Abmahnung.
> Neben der üblichen Unterlassungsklausel wurde auch noch die 
> Kostennote des Anwalts beigefügt, die jedoch meistens ungewöhnlich
> hoch mit fast 1.900 DM festgelegt war.
> Aufsehen erregte dies erst richtig als ein uns allen sehr
> bekannter deutscher Internet Vordenker und Autor des Standardwerkes
> SELFHTML, Stefan Münz, abgemahnt wurde.
> Stefan Münz strebt nun, gemeinsam mit dem Verein 
> "freedom for links", ein Gerichtsverfahren gegen diesen Wahnsinn 
> an.
> Es geht dabei nicht nur um die Klärung, ob diese Abmahnungen
> zulässig sind (es besteht der Verdacht der "Serienabmahnung"),
> sondern vielmehr um ein Grundsatzurteil, welches die
> Rechtmäßigkeit eines !!!jeden!!! normalen Links, der von einer
> Webseite auf die eines Fremdanbieters geht.
> Das Verfahren wird in seiner ersten Instanz am 20.09.2000 in
> Düsseldorf, am Landgericht eröffnet.
> 
> Mehr Informationen und wie Sie helfen können, erfahren Sie auf
> folgenden Seiten:
> 
>         http://www.teamone.de/selfaktuell/talk/rechtundlinks.htm
>         bietet unter anderem weitere Hintergrundinformationen und
>         die Möglichkeit ein Banner auf Ihre Seiten zu setzen, um
>         die Aktion "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" zu
>         unterstützen.
> 
>         http://www.freedomforlinks.de/
>         hier finden Sie noch weitere Informationen über die
>         Abmahungen und haben die Möglichkeit, als Betroffener
>         in eine Datenbank aufgenommen zu werden. Desweiteren
>         wurde ein Spendenkonto für die anfallenden Gerichtskosten
>         (die vermutlich sehr hoch ausfallen werden, wenn das
>         Verfahren durch alle Instanzen geht) eingerichtet.
> 
> Abschließend möchte ich nochmal betonen, dass dieses Thema uns
> alle betrifft. Wenn nicht jetzt, so könnte schon bald die nächste
> Firma irgendwelche Ansprüche anmelden, auf Begriffe wie Guestbook,
> E-Mail oder sonst irgendetwas völlig wahnwitziges.
> Spätestens dann trifft es uns alle.
> 
> Danke für Ihr Verständnis!
> 
> Lars Meyer
> aka
> harlequin
> Administrator des Phase5 Forums: http://www.harlequin.de/html
<...>



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