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Re: AW: Gebühren für Internet-Mutzung



Liebe INETBIB,

> wir verlangen in Biberach seit Einfuehrung der oeffentlichen Internet-PCs
> (10/96) 1 DM je 10 Minuten. Dieser Betrag wird (bislang) ohne Ausnahme
> klaglos akzeptiert. 

ketzerische+provokante These:

spaetestens bei den Preisen, die deutlich ueber den Kosten
der Internetnutzung ueber einen privaten Zugang liegen, haben
sich oeffentliche Internetzugaenge ohne deutlichen Zusatznutzen
bald ueberholt.

Bei einem guenstigen call-by-call-Anbieter kostet die Stunde 
Internetnutzung derzeit unabhaengig von der Tageszeit und 
vom Wochentag 1,50 DM. Dies ist nur ein theoretischer
Wert, denn in der Praxis klickt man sich offline, sobald eine 
interessante Seite geladen ist, und profitiert von der 
sekundengenauen Abrechnung.  Biberach z. B.: 6 DM/Std.

Wer sehr lange online ist, nutzt ein flatrate-Angebot fuer 
80 DM/Monat oder darunter, Tendenz Preisverfall.

Es ist abzusehen, dass bald ein betraechtlicher Anteil
an Privathaushalten ueber einen Internetzugang verfuegt.

Ausgerechnet die Benachteiligten, die sich entweder finanziell 
nicht einmal einen PC leisten koennen oder sich absolut nicht
an die Technik heranwagen, zahlen die relativ hohen Preise der
OEB oder bleiben von der Entwicklung ausgeschlossen !!!

Gerade wer wenig Geld hat, waere gut beraten, sich lieber
einen gebrauchten PC fuer den Internetzugang zu kaufen,
als sich den Bibliotheksbesuch zu "leisten". Bekanntermassen
sind einmalige Kosten (PC-Kauf) unkritischer als laufende.

Dabei schreibt das BMBF in 

"Anschluss statt Ausschluss" : IT in der Bildung
http://www.bmbf.de/presse01/KONZE_IT.pdf

in Kapitel 5.1 (S. 33) bezogen auf die DBV-Telekom-
Initiative der Ausstattung von 700 OEBs mit Medienecken:
"Die Initiative soll denen, die sich keinen Computer und
keine Internetnutzung leisten koennen, den Zugang zu den
neuen Medien ermoeglichen."

Gut, es gibt, so gewollt, das Instrument des Sozialtarifs. 

Internet-PCs werden bald keine zusaetzliche Einnahmequelle 
(Biberach heute: 1 800 DM Umsatz/Monat) fuer die OEB 
mehr sein: mit dem Sozialtarif laesst sich nichts erwirtschaften,
den Normaltarif ist niemand mehr zu zahlen bereit, der 
rechnen kann.

Auch sei an die Grundsatzfrage Gebuehrenfreiheit vs. 
nutzungsunabhaengige Gebuehr (Jahresgebuehr) vs.
nutzungsabhaengige Gebuehr (Ausleihgebuehr) erinnert,
die auf die Nutzung der Online-Medien zu uebertragen 
waere. Wie kann eine unterschiedliche Gebuehrenpolitik
bei Print- und Online-Medien begruendet werden, wenn
letztere in vermutlich naher Zukunft eine vergleichbare
Bedeutung fuer die Informationsversorgung haben wie 
erstere?

Gruesse aus Berlin,
Ingrid Strauch


-- 
Aktuell vom 10.07.2000:
Diskussion: WAS KOMMT NACH DEM DBI?
http://www.dbi-berlin.de/dbi_ber/dobi/dobinet/schnell.htm#eigen
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