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Pflichtexemplargesetz bzw. Hochschulgesetz



Hallo, wie schon Bodo Bach sagt, ich hätt da gerne mal ein Problem!
Meines sieht wie folgt aus:
- Welche Erstattungsregelung gilt in Rheinland-Pfalz bezüglich der Ablieferung von teuren Werken als Pflichtexemplar?
 
- Welche Merkmale weisen im Hochschulgesetz von Baden-Württemberg (1.1.2000) auf eine einschichtige Bibliotheksstruktur hin?
 
- Wo müssen nach dem Rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz Bibliotheksausschüsse eingerichtet werden bzw. wo können solche eingerichtet werden?
 
Wenn jemand die eine oder andere von meinen Fragen beantworten könnte, wäre ich sehr dankbar!

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.