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Re: Frage zum Datenschutz vom E-mail



Lieber Herr Hobohm,

in der c't Nr. 24, Jahrgang 2000, gibt's S. 266ff einen Artikel
("Interessenkonflikte, Darf der Arbeitgeber den E-Mail-Verkehr am
Arbeitsplatz ueberwachen?") zu Ihrer Frage. Eine der Kernaussagen
lautet: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, Massnahmen zu treffen, um zu
erfahren, in welchem Umfang E-Mails ueber geschaeftliche
Kommunikationsanlagen (auf deutsch also wohl: Computer (R.T.)) versandt
werden. Die Befugnisse des Arbeitgebers gehen aber nicht soweit, die
E-Mails auch zu lesen." (Der letzte Satz im Original gesperrt.) Das gilt
im uebrigen sowohl fuer private als auch geschaeftliche E-Mails. Der
Arbeitgeber kann, sowie ich das verstehe, zwar Massnahmen ergreifen bzw.
Vereinbarungen treffen, um die Internetnutzung und darunter auch den
Mailverkehr zu kanalisieren - uebrigens in Abstimmung mit dem Personal-
oder Betriebsrat! Er kann auch verlangen, dass ihm geschaeftliche
E-Mails vorab vorgelegt werden, aber eben vorab!

Der Artikel ist leider nicht online greifbar. 

Abendliche Gruesse
R. Thiele
-- 
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Dr. Rolf Thiele
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