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Re: Benutzungsordnung



Ernst-Abbe-Bücherei Jena wrote:
> 
> Liebe Liste,
> 
> gibt einen Rechtsexperten fuer oeffentl. Bibliotheken unter Ihnen?
> Ist die Benutzungsordnung der oeffentl. Bibliothek eine Laendersache?
> 
> Gerade bekommen wir vom Landesverwaltungsamt Thueringen die Meldung,
> dass
> wir falsch in unserer Benutzungsordnung
> siehe  http://www.jenaonline.de/eab/download/nutzungsordnung.pdf
> stehen haben, dass nur Jugendliche unter 16 Jahren die Erlaubnis der
> Erziehungsberechtigten brauchen.
> Dies waere aber rechtlich falsch -
> bis zu 18 Jahren waere die Unterschrift der Erziehungberechtigten
> noetig.

Ohne Rechtsberatung geben zu wollen, sei auf folgendes hingewiesen:

Viele Stadtbibliotheken haben diese Regelung (laut Google) offenbar
unbeanstandet von der Rechtsaufsicht des jeweiligen Landes, die
kommunale Satzungen zu pruefen hat.

Harald Mueller hat 1992 dazu Stellung genommen:

http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/mindjaeh.htm

"Um jedes Risiko auszuschließen, müßte sich eine Bibliothek bei allen
Jugendlichen
unter achtzehn Jahren die Zustimmung der Eltern durch deren Unterschrift
bestätigen lassen. Sie kann aber auch bei allen Altersklassen (nicht nur
ab sechzehn
Jahren) darauf verzichten3), da das BGB insofern keinen Zwang ausübt. Im
Konfliktfall hat die Bibliothek dann aber das Nachsehen. Eine Bibliothek
ist also völlig
frei, ob oder ob nicht sie die elterliche Unterschrift verlangt. Ein
Verzicht auf eine Zustimmung der Eltern von älteren Jugendlichen über
sechzehn Jahren kann aus
bibliothekspädagogischen Gründen als vertretbar angesehen werden."

Gruesse von der Untermosel (trueb, nasskalt)

Klaus Graf
http://www.uni-koblenz.de/~graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.