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Re: Verluste von Cds und Disketten



Lieber Herr Peter,
Wer hat denn das Personal, um für jedes entsprechende Medium eine
Sicherungskopie zu machen, wir nicht!
Ich drucke Ihnen deshalb einen Teil unserer Nutzungsbedingungen aus, damit
Sie sehen können, wie es bei uns geregelt ist.
Problematischer ist noch das Thema, wenn man bedenkt, daß vieleim Bereich
Aus- und Rückgabe ja gar nicht bemerkt wird!
Viele Grüße aus der ZLB
Uta Morgenstern
Leihfristüberschreitung und Ersatzpflicht
                          1.Für Medieneinheiten, bei denen die Leihfrist
überschritten wurde, ist ein Entgelt nach
                            Maßgabe der Entgeltregelung zu entrichten. Das
Entgelt ist ab dem 1. Kalendertag der
                            Überschreitung der Leihfrist (nächster
Öffnungstag) bis zu einer Höchstdauer von 60
                            Kalendertagen zu zahlen. Die Bibliotheken sind
berechtigt, aber nicht verpflichtet,
                            schriftlich an die Rückgabe zu erinnern; das
Erinnerungsschreiben ist kostenpflichtig nach
                            Maßgabe der Entgeltregelung.
                          2.Nach Ablauf der Höchstdauer kann auf Kosten der
Benutzerinnen und Benutzer die
                            Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplars
vorgenommen werden.
                          3.Für verlorengegangene, stark beschädigte oder
unberechtigt aus der Bibliothek entfernte
                            Medieneinheiten ist von den Benutzerinnen und
Benutzern unverzüglich ein gleichwertiges
                            Ersatzexemplar zu beschaffen. Bei Verlust einer
Medieneinheit bleibt Absatz 1 unberührt,
                            solange dieser der Bibliothek nicht mitgeteilt
wurde. Erfolgt die Ersatzbeschaffung nicht,
                            übernimmt die Bibliothek auf Kosten der
Benutzerinnen und Benutzer die
                            Ersatzbeschaffung. Ist eine Ersatzbeschaffung
nicht möglich, ist Schadenersatz nach den
                            gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.
                          4.Bei Ersatzbeschaffung durch die Bibliothek oder
deren Unmöglichkeit, wenn
                            Reparaturkosten entstehen oder Schadenersatz zu
leisten ist, wird zusätzlich zu anderen
                            Entgelten ein Bearbeitungsentgelt nach Maßgabe
der Entgeltregelung erhoben. (5) Für
                            beschädigte Verbuchungsträger wird ein
Bearbeitungsentgelt nach Maßgabe der
                            Entgeltregelung erhoben.
Rudolf Peter schrieb:

> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> vielleicht etwas out of topic:
>
> Haeufiger verlieren oder beschaedigen Benutzer ausgeliehene CDs oder
> Disketten, die einzeln oder als Beilage zu Veroeffentlichungen entliehen
> wurden.
>
> Zunaechst verlangen wir Ersatz. Zumeist sind Medienkombinationen jedoch
> nicht im Einzelnen erhaeltlich und die Kunden weigern sich, diese der
> Bibliothek komplett zu ersetzen und erwarten von der Bibliothek, eine
> Sicherheitskopie bereitzustellen, die wir jedoch nicht besitzen.
>
> Gibt es in anderen Bibliotheken dazu Verfahrensregelungen, auch unter
> dem Aspekt: werden zurueckgegebene Disketten und CDs noch einmal durch
> die Bibliothek ueberprueft?
>
> Viele Gruesse
> Rudolf Peter
> UB der TU Berlin
> Email: rpeter _at__ ub.tu-berlin.de



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