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Re: Zitierfaehigkeit von Internetquellen in jur. Hausarbeiten - ein Marketing-Problem



Lieber Herr Reodding, liebe Liste

die Garantie der Persistenz einer URL koennte und sollte die Bibliothek
uebernehmen. Es ist gute Gepflogenheit, Signaturen nicht zu aendern, das
Gleiche sollte auch fuer das Internet gelten. Wir garantieren z.B. die
Langfristigkeit der URL auf unserem DIGLIB-Server fuer faksimilierte alte
Drucke (diglib.hab.de), mit anderen Worten, die Institution Bibliothek steht
dafuer ein, dass sich nichts aendert. Das liesse sich sicher auch, verbunden
mit einer entsprechenden Erklaerung der Bibliothek, fuer Pruefungsarbeiten
realisieren.

Viele Gruesse,
Staecker



> Hallo,
>
> > > > > Redaktion: Zur Frage der Zitierfähigkeit ausschließlich online
> > > > > verfügbarer Quellen in juristischen Prüfungsarbeiten
> > > > > http://www.jurpc.de/aufsatz/20020080.htm
>
> > On 3 Mar 2002, at 18:35, Daniel Roedding wrote:
> >
> > > Dieses Problem könnte doch ganz einfach dadurch umgangen werden, daß
> > > der Prüfling eine Kopie der entsprechenden Dokumente als Anlage zu
> > > seiner Arbeit mitliefert (z. B. CDROM oder auch Papierausdruck).
>
> Dr. Franke schrieb:
>
> > Nein, dieses Problem wird dadurch geloest, dass wir Bibliotheken
> > eben auch Online-Informationen genauso wie gedruckte
> > Informationen anbieten.
>
> Das reicht leider nicht aus. Bei einer (juristischen oder sonstigen)
> Prüfungsarbeit muß das Ergebnis auch später noch nachvollziehbar sein.
> Wenn ich mir die "Schwundquote" elektronisch verfügbarer Dokumente anschaue,
> dann kann ich gut verstehen, daß ein reiner Verweis auf eine Online-
> Information nicht als ausreichend betrachtet wird.
>

> Erfahrungsgemäß sind von 100 % der Dokumente einer Stichprobe nach
> drei Monaten noch ca. 96 % da. Es mag sein, daß dies abhängig vom
> Themen-/Fachgebiet unterschiedlich ist, aber 4 % in drei Monaten sind
> definitiv nicht mehr ein vernachlässigbares Problem.
>
> Zu einem anderen Problem, nämlich der Veränderlichkeit, gab es hier
> auf der Liste bereits vor mehr als 6 Jahren einen Hinweis:
>
> ---------------------------------------------------------------------------
> > From: Dagmar Loosen <LOOSEN _at__ wiso-r610.wiso.uni-koeln.de>
> > To: Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>
> > Subject: Zitieren von E-Quellen
> > Date: Mon, 6 Nov 1995 11:50:08
>
> > Date sent:      Fri, 3 Nov 1995 21:57:18 +0000
> > Subject:        Re: Zitation von E-Quellen
> > Send reply to:  ahs02 _at__ uni-koeln.de
> > Priority:       normal
>
> > Manchmal macht ein Autor etwa einen logischen Fehler in seinen
> > UEberlegungen und wird damit fuer Generationen von Studenten zum
> > Anschauungsobjekt. Statt stolz darauf zu sein, dass andere aus seinen
> > Fehlern lernen wuerde er wohl nichts lieber tun, als diesen Fehler zu
> > korrigieren. Im WWW (und aehnlichen Systemen) kann er es. Da es hier
> > (im Idealfall) nur ein selbstverwaltetes Original gib auf das andere
> > verweisen, kann man einen Text leicht aendern. Warum sollte man einen
> > entdeckten Fehler auch erhalten?
> ---------------------------------------------------------------------------
>
> Was hier positiv auf leichte Fehlerbehebung gemünzt war kann genauso-
> gut zu einem Problem werden. Vielleicht setzt eine Prüfungsarbeit gerade
> an einer als "kritisch" erachteten Textpassage an, die später einfach
> wegredigiert wird?
>
> Viele Grüße,
> Daniel Rödding
>
>
>
> --
> Daniel Roedding                                       phone: +49 5252 9838 0
> daniel _at__ roedding.de                                      fax: +49 5252 9838 20



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Dr. Thomas Staecker (Leiter Abteilung Alte Drucke)
Herzog August Bibliothek - Postfach 1364 - D-38299 Wolfenbuettel
Tel. +49(0)5331/808-119 - email: staecker _at__ hab.de
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