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Antw: Re: Praesenzbenutzer ausgeschlossen?



Lieber Herr Roedding, liebe KollegInnen,

die Rechtsgrundlagen für das Aufkreuzen von Polizei in Bibliotheken wie auch
Internetcafes finden Sie in dem, einigen wohl schon bekannten, Aufsatz von
Harald Müller:

Rechtskommission des DBI
Benutzung
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Harald Müller
Jugendschutz und Internet-Zugang
(Filtersoftware oder was?)
Rechtsvorschriften und Handlungsvorschläge für Öffentliche Bibliotheken*)
Veröffentlicht in: Bibliotheksdienst 33. (1999), S. 1905.

http://www.bibliotheksverband.de/dbi-berlib/dbi_pub/einzelth/rechtpub/bd99_h1
1.htm

Schöne Grüße! Manfred Müller - BSB München

>>> daniel _at__ roedding.de 02.09.03 13:48:29 >>>
Hallo Frau Walser,

> Über das warum sollten Sie sich mal mit der Zivilpolizei für
> Jugendschutz unterhalten, die von Zeit zu Zeit öffentlich
> zugängliche Arbeitsplätze, von denen man ins Internet gelangt,
> überprüft.

Entschuldigung für die Nachfrage, aber als ein in NRW wohnender
Mensch frage ich mich gerade, ob hier etwas an einem vorbeigegangen
ist.

Wurde zwischenzeitlich in Bayern der Blockwart wieder eingeführt?
Auf welcher Rechtsgrundlage wird dort gearbeitet?

Grüße aus NRW,
Daniel Rödding

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Daniel Roedding                                 phone: +49 5252 9838 0
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