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Kommentar zur Stellenausschreibung Der Deutschen Bibliothek



Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich erlaube mir, zur letzten Stellenausschreibung aus dem Hause DDB/DMA einen
Kommentar abzugeben:
Es wird eine qualifizierte Person
> Zur Leitung des Referates Erwerbung und Formalerschliessung im Deutschen
Musikarchiv Berlin ...
gesucht.
> Vorausgesetzt wird die Laufbahnbefaehigung fuer den hoeheren
Bibliotheksdienst.
> Erwuenscht sind ein musikwissenschaftliches Studium, Kenntnisse der
Musikbibliothekslandschaft
> in Deutschland und Europa sowie sehr gute Kenntnisse im Bereich der
Regelwerke z.B. der RAK-Musik.
> Sie besitzen die Befaehigung zum Fuehren von Mitarbeitern und haben
ausgepraegte konzeptionelle
> Faehigkeiten und Verhandlungsgeschick.
> Ein innovativer, selbststaendiger und kooperativer Arbeitsstil, der gepraegt
ist von
> Diskussions- und Entscheidungsbereitschaft ist Ihnen selbstverstaendlich.
Die HdM Stuttgart bietet seit Sommersemester 2003 im Masterstudiengang
Bibliotheks- und Medienmanagement die Spezialisierung
Musikinformationsmanagement. Waeren Absolventen mit dieser Spezialisierung
zukuenftig nicht doch besser fuer eine solche Stelle geeignet? Bei der
Erwerbung und Katalogisierung spielen bibliothekarisch-fachliche Kenntnisse
meineserachtens eine groessere Rolle, als die rein musiktheoretischen.
Seit ich in der Schweiz lebe und arbeite, sehe ich, dass die in Deutschland
vorhandene strikte Trennung in die verschiedenen Laufbahnen vermehrt der
Realitaet der beruflichen und persoenlichen Entwicklung von
Bibliothekaren/Innen (nicht nur diesen) entgegensteht. Gut, Die Deutsche
Bibliothek kann das Beamtenrecht nicht aendern. Es waere aber wuenschenwert,
wenn neben den grossen Reformen, die derzeit diskutiert werden, es auch
kleinere Veraenderungen gibt, so dass eines Tages bei solchen Stellenanzeigen
die Voraussetzung nicht primaer die Laufbahnbefaehigung sein muss, sondern die
bibliothekarisch-fachlichen Faehigkeiten (die ein spezialisiertes
Masterstudium allemal bietet). Wenn inzwischen, wie es gerade in
Baden-Wuerttemberg in vielen Gemeinden auf dem Land Gang und Gebe ist, ein
Diplom-Verwaltungswirt, also gehobener Dienst, hauptamtlicher Buergermeister
werden kann (andere Leute lassen sich kaum noch bei den Wahlen aufstellen),
was keine rein verwaltungstechnische Aufgabe mehr ist, darf dann das
Oeffentliche Dienstrecht den Dipl.-Bibl. und Master-Bibl. nicht auch mehr an
Fuehrungsqualitaeten zugestehen?

Schoene Gruesse aus dem regnerischen und windigen Bern
Bernd Martin Rohde
(und um beim Vorschlag von Karl Dietz zu bleiben: "...schick faende ich ja
auch, was aktuell "auf dem lesetisch liegt"...":
Aeltere Neuauflagen der Schweizer Heimatbuecher zum Umsignieren/Rekaten)
__________

Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
Sportweg 15, CH 3097 Liebefeld
Tel.: (+41) (0)31 9719674, mailto:b.m.rohde _at__ gmx.net
dienstl.: StUB Bern, AK, mailto:bernd.rohde _at__ stub.unibe.ch

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