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Re: Zeitschriftenkrise



On Thu, 22 Jan 2004 14:46:12 +0100
 "Oliver Weiner" <o.weiner _at__ pediatrics.uni-kiel.de> wrote:
> Liebe Liste,
> 
> <Unsere Autoren stellen Ihre Veröffentlichungen entweder
> gleichzeitig mit
> der
> Printversion oder in geringfügigem zeitlichen Versatz
> über das Internet
> bereit.>
> 
> Dies ist eine Frage, die mich im Zusammenhang mit der
> Zeitschriftproblematik
> immer interessiert hat. Welche Rechte haben die Verlage
> eigentlich konkret
> an einer Publikation? Womit knebelt ein Verlag seine
> Autoren, dass diese
> keine parallelen Alternativveröffentlichungen wählen?

Verlage haben an einer Publikation diejenigen Rechte, die
ihnen der Autor einraeumt.

Dazu instruktiv:
http://edoc.mpg.de/doc/help/copyright.epl

Es ist unerfreulich, dass das dort verlinkte ZIM-Paper
nicht allgemein einsehbar ist!

Wenn der Verlag sich stur stellt, muss der Autor auch einen
Preprint von einem Hochschulschriftenserver nehmen lassen,
sofern er sich dazu vertraglich verpflichtet hat.

Nach meiner Ansicht hat sich hinsichtlich der Problematik,
die unter
http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/epub/graf/urheberrecht_autoren_graf.html
kurz und ausfuehrlicher unter
http://remus.jura.uni-sb.de/faelle/onlinebibliothek.html
dargestellt ist, durch die Urheberrechts-Novelle 2003
nichts geaendert.

Aber auch wenn man die Ansicht vertritt, das neue Recht der
oeffentlichen Zugaenglichmachung, das in § 31 IV UrhG -
relevant fuer Zeitschriftenartikel - nicht genannt wird,
werde im Zweifel nicht durch den Verlag erworben, ergibt
sich dadurch keine Konstellation, die fuer Wissenschaftler
unguenstiger ist - eher im Gegenteil, denn die
Einjahresfrist fiele dann weg.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.