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Fw: Re: Meldestelle auf www.52a.de



-------- Original Message --------
Subject: AW: [Fwd: Meldestelle auf www.52a.de]
Date: Mon, 26 Jan 2004 16:50:03 +0100
From: "Sprang, Dr. Christian" <Sprang _at__ xxxxxxx>
To: <kaemper _at__ xxxxxxxxxxxxxxxxxxx>, <siebeck _at__ xxxxxxx>,"Paul, Claudia"
<paul _at__ xxxxxxx>

Lieber Herr Kämper,

vielen Dank für Ihre Mail. Gerne nehmen wir Ihre Anregung auf und werden
die 52a-Charta von Börsenverein und Bibliotheksverbänden in die Website
des Börsenvereins sowie die Website www.52a.de integrieren und letztere
inhaltlich aktualisieren.

Im Übrigen verfolgt die auf www.52a.de eingerichtete Meldestelle einen
ganz anderen Zweck als Sie meinen. Der Deutsche Bundestag hat den § 52a
UrhG bekanntlich bis zum 31.12.2006 befristet, weil er zunächst die
Auswirkungen der Vorschrift beurteilen will. Für eine solche Beurteilung
ist es erforderlich, zunächst einmal Informationen darüber zu sammeln,
in welchem Umfang welche Werke in Netzwerken von Bildungs- und
Forschungseinrichtungen genutzt werden. Die Verlage erhalten solche
Informationen nicht, weil sie die Einstellung der Werke nicht genehmigen
müssen. Die Bibliotheken verfügen, solange sie nicht innerhalb ihrer
Einrichtung zu offiziellen "Meldestellen" gemacht werden (was
hoffentlich bald geschieht), ebenfalls nur über Informationen über die
Werke, die unter ihrer Mitwirkung für 52a-Nutzungen aufbereitet werden.
Daher dient die eingerichtete Meldestelle dem gemeinsamen Interesse von
Verlagen und Bibliotheken daran, einem durch § 52a UrhG möglicherweise
entstehenden Wildwuchs entgegenzuwirken, der gerade die
Existenzberechtigung lokaler wissenschaftlicher Bibliotheken in Frage
stellen würde.

Zu Ihren open-access-Ideen: Bislang übernehmen Verlage für die
Wissenschaft die Aufgaben der Informationsselektion, -aufbereitung und
-navigation. Das Vorhalten des dafür erforderlichen Knowhows und
Kapitals kostet Geld, das sie mittels Markterfolges verdienen müssen.
Auch in der schönen neuen open-access-Welt werden diese Kosten
entstehen, wenn die Qualität und Aufbereitung der Informationen gleich
gut bleiben soll. Sie scheinen davon auszugehen, dass es für die
Gesellschaft billiger und besser wird, wenn sich anstelle privater
Unternehmer die öffentliche Hand dieser Aufgabe annimmt. Ob dies
wirklich so ist, muss allerdings aufgrund der Erfahrungen der
Vergangenheit bezweifelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Sprang

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
RA Dr. phil. Christian Sprang
Justiziar
Großer Hirschgraben 17 - 21
60311 Frankfurt/Main
Tel. 069/1306-313
Fax 069/1306-301
e-Mail: sprang _at__ xxxxxxx
Website: www.boersenverein.de


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