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Re: Fundstellennachweis



Liebe Frau Endemann,

das sieht für mich eher nach einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums
als nach einem Urteil aus. Diese Schreiben werden in der Regel im
Verkehrsblatt veröffentlicht. Falls es dort nicht abgedruckt sein sollte, empfehle ich
Ihnen, sich direkt an das Bundesverkehrsministerium zu wenden.

Viele Grüße,

Brigitte Wall
Dipl.-Bibliothekarin

Freshfields Bruckhaus Deringer
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin
Tel. 030/20283-8517
Fax 030/20283-7716
Email: brigitte.wall@xxxxxxxxxxxxxxx



 Sehr geehrte Kollegen,
> für einen Nutzer und zur Erweiterung meines Fachwissens bitte ich um
> Unterstützung bei der Volltextsuche folgender Entscheidung:
> 
> BMV-S 31 (S02)/36.10.00 - 01/30 P 99.
> 
> Es handelt sich hierbei um eine Fußnote im neuesten Buch "Conrads:
> Verkehrsrecht", S. 411. Inhaltlich geht es um Sattelzugmaschinen und
> Sattelanhänger.
> 
> Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
> 
> Mit freundlichem Gruß
> 
> Anke Endemann
> Nachschubschule des Heeres
> Bibliothek
> Bremerhavener Heerstr. 10
> 27711 Garlstedt
> emai: anke.endemann@xxxxxx
> 
> -- 
> @nk?ndemann
>      
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Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.