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AW: Benutzerordnung



Lieber Herr Graf, liebe Liste

> Ich begreife offen gesagt nicht, wo der Widerspruch liegt.
> Es gibt hunderte von Kirchenbibliotheken, die ihre
> Altbestands-Schaetze unbuerokratisch und benutzerfreundlich
> Externen (z.B. Heimatforschern) zugaenglich machen - und
> das ganz ohne Benutzerordnung!
Leider fehlen mir die Informationen dazu, wie gross die Kirchenbibliotheken
sind, von denen Sie reden und wie die betreut sind, und wie gross die
Bibliothek der Kapuziner in Muenster ist. Und wie sich diese Bibliotheken von
der Anzahl der Benutzer unterscheiden. Eine oeffentlich zugaengliche
Klosterbibliothek, mit Schwerpunkt Theologie, in einer Universitaetsstadt mit
einer kath.-theol. Fakultaet (Muenster) hat sicherlich andere Benutzerkreise
(Studenten) als eine Dorf- oder Kleinstadtkirchenbibliothek, die nur mal von
ein paar Heimatforschern aufgesucht wird. Und wenn die Klosterbibliothek dann
auch noch relativ ruhig liegt und es ein paar Arbeitstische hat, mag sie fuer
den Einen oder Anderen aktraktiver sein, als der grosse
Universitaetsbibliothekslesesaal.
> Viele Bibliotheken moechten aber gern ihren Benutzern
> weniger Rechte einraeumen und diese soweit wie moeglich bis
> aufs Hemd rechtlich ausziehen.
Schoenes Vorurteil. Freies Leihen und Lesen fuer freie Buerger (analog zur
freien Fahrt fuer frei Buerger)!
> Vielleicht sehe ich den Jurifidizierungswahn zu kritisch,
> aber die Vorstellung, dass eine Benutzung ohne
> Benutzungsordnung ontologisch minderwertig sei, leuchtet
> mir nicht ein.
Vielleicht ist sie nicht minderwertig. Selbst wenn eine Benutzerordnung in
einem Fall nicht notwendig sein sollte, hat es doch wohl zumindest einen
psychologischen Effekt, der beiden Seiten (Bibliothek und Benutzer) mehr
Sicherheit im Umgang miteinander geben soll.

Gruss aus Bern,
Bernd Martin Rohde
__________

Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
Sportweg 15, CH 3097 Liebefeld
Tel.: (+41) (0)31 9719674, mailto:b.m.rohde@xxxxxxx
dienstl.: StUB Bern, AK, mailto:bernd.rohde@xxxxxxxxxxxxx

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