[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Open Access in NRW



Auf einem Workshop in Koeln "Alles, was Recht ist -
E-Journals im Visier. Rechtliche Aspekte wissenschaftlichen
Publizierens im Internet" wurde gestern durch Till Jaeger
(ifrOSS) unter anderem die von ifrOSS im Auftrag des
Wissenschaftsministeriums NRW fuer die 8 E-Journals des
DPP-Programms
http://www.mwf.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/NeueMedien/DigitalPeerPublishing.html
entwickelte DPPL-Lizenz vorgestellt. Diese erscheint aber
noch nicht auf der Website von ifross, ist also wohl noch
"infoffiziell".

Nachdem ich vor kurzem in INETBIB auf die CC-Lizenzen
aufmerksam gemacht habe und dabei den Gedanken aussprach,
dass Open Access-Publikationen sinnvollerweise eine
CC-Lizenz tragen sollten, liegt nunmehr eine "Open
Acess"-aehnliche Lizenz vor, die natuerlich nicht nur fuer
die 8 gefoerderten Zeitschriften zur Verfuegung steht.

Die DPPL ermoeglicht jedermann die freie Online-Nutzung,
auch gewerblichen Nutzern, die Bearbeitung der Werke ist
jedoch nicht moeglich. Damit ergibt sich, dass "Open
Access" nach den Grundsaetzen des Wissenschaftsministeriums
des Landes NRW im Rahmen des DPP-Programms und die Berliner
Erklaerung zum OA (englische Fassung: "distribute
derivative works", fehlt der deutschen Uebersetzung) in
einem m.E. entscheidenden Punkt differieren, naemlich
hinsichtlich der Moeglichkeit von Bearbeitungen (z.B.
Uebersetzungen).

Ich moechte die Frage aufwerfen, ob Wissenschaftler nicht
eher mit Bearbeitungen leben koennen als mit der
Vorstellung, dass Dritte ihre Produkte kostenpflichtig
vermarkten duerfen, ohne dass sie daran beteiligt werden.

Welche verschiedenen OpenContent-Lizenzen bereits heute zur
Verfuegung stehen, hat ifross zusammengestellt:
http://www.ifross.de/ifross_html/opencontent.html

Es ist nun die Frage, ob es neben der Moeglichkeit, eine
entsprechende deutsche CC-Lizenz zu waehlen (wichtige
OA-Publisher leben ja gut mit weitgehenden CC-Lizenzen)
eine Reihe von weiteren Lizenzen fuer OA geben sollte, die
dann untereinander und zur Berliner Erklaerung Differenzen
aufweisen.

Beitreiber von Eprint-Servern sollten ihre Inhalte unter OA
anbieten, was am sinnvollsten mit einer Lizenz geschieht.
Hier wuensche ich mir ein groesseres Mass an Abstimmung,
damit die vergleichsweise einheitliche Definition von Open
Access (die verschiedenen Definitionen der letzten Zeit
stimmen im wesentlichen ueberein), die von den beteiligten
Organisationen ja nicht "blind" unterzeichnet wurde, nicht
in die unterschiedlichsten juristischen Konkretisierungen
zerfasert.

Nochmals: Nach den derzeit massgeblichen
Open-Access-Definitionen heisst OA nicht nur
Kostenfreiheit, sondern auch Beseitigung von "permission
barriers". Und das geht nur, wenn der Urheber bestimmte
Rechte an die Allgemeinheit abtritt.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.