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Re: Verleumdung / Ueble Nachrede



Lieber Herr Müller,

[...]

Als Jurist halte ich es für durchaus möglich, daß Herr Graf sich mit
seinen Äußerungen nach § 186 oder § 187 StGB strafbar gemacht hat. Ich
bitte alle mitlesenden Juristen um ihre fachkundige Meinung. Alle anderen
Leser/innen bitte ich vor einer Äußerung in dieser Liste zunächst einmal
(z.B. bei JURIS) nachzulesen, wegen welcher Äußerungen Personen bereits
nach diesen beiden Paragraphen verurteilt wurden. Es kommt in diesem
Zusammenhang ausschließlich darauf an, was deutsche Gerichte als
strafbare Äußerung ansehen, nicht die persönliche Meinung einzelner
Personen!

Das ist ja nun blanker Nonsens, dass *jeder* Teilnehmer sich vor dem Posting einer Äusserung in JURIS absichern soll. Natürlich muss man bei einer dieser Öffentlichkeit auf eine gewisse Form achten. Aber: wir sind hier nicht im Gerichtssaal, Herr Müller!

Persönlich halte ich Ihre Aussagen übrigens für blanke Wichtigtuerei.
Ansonsten kann ich die juristischen Implikationen nicht beurteilen.

Wenn also mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Strafbarkeit von Herrn Graf
vorliegt, ist meiner Meinung nach der Listowner gezwungen, dagegen
vorzugehen. Leider zeigt sich Herr Graf nicht sehr einsichtig. Mir ist
auch völlig unklar, wie Herr Graf bei einem etwaigen Ausschluß aus
INETBIB "gerichtlich dagegen vorgehen" will. Ich habe noch nie ein Urteil
oder ein Gesetz gesehen, das einen "Anspruch" auf Teilnahme an einer
Mailingliste festgestellt hat.

Es geht nicht um den Anspruch auf Teilnahme sondern um das gerichtliche Vorgehen gegen einen etwaigen Ausschluss. Und dies ist natürlich möglich. Dass ich das als juristischer Laie einem Juristen erklären muss ...

Was ich aber auf keinen Fall möchte: daß INETBIB zwangsweise geschlossen
wird oder Herr Schaarwächter irgendwelche Schwierigkeiten bekommt, nur
weil Herr Graf nicht wahrhaben will, daß unsere Rechtsordnung bei der
Meinungsäußerung gewisse Grenzen zieht.

Lassen Sie bitte mal die Kirche im Dorf.


Allseits ein schönes Wochenende

Kopfschüttelnd, Jörg Schwiemann.

--
Harald Müller


---------- Original Message ---------------------------------- From: Klaus Graf <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> Reply-To: Internet in Bibliotheken <INETBIB@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> Date: Fri, 11 Feb 2005 14:17:15 +0100

Sehr geehrter Herr Schaarwaechter,
ich teile die Meinung von Herrn Mueller nicht. Ich kann nicht erkennen,
dass eine wertende Feststellung, dass eine persoenliche oder
"politische" Verantwortung des zustaendigen Bibliotheksleiters, der in
der Umbauphase durch organisatorische Massnahmen im Rahmen der
vorgegebenen unzulaenglichen Finanzausstattung fuer einen verstaerkten
Brandschutz haette Rechnung tragen muessen (ich beziehe mich hier auf
wiederholte Leserbriefe in der FAZ), gegeben und im hoechsten Masse
kritikwuerdig sei, die von Ihnen bzw. von Herrn Mueller ins Feld
gefuehrten Tatbestaende erfuellen und nicht vom Grundrecht der
Meinungsfreiheit gedeckt sind. Eine Absicht habe ich Herrn Knoche nicht
unterstellt.

Wenn Sie aufgrund der oben gegebenen Erlaeuterung mich meinen aus der
Liste ausschliessen zu muessen, werde ich gerichtlich dagegen vorgehen.

Dr. Graf







-- Joerg Schwiemann subito e.V. - Administration -

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