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OT: Entlastungsvermerk bei Exmatrikulation



Liebe KollegInnen,

in vielen Uni-Bibliotheken war/ist es üblich, dass Studierende sich vor
ihrer Exmatrikulation einen Entlastungsvemerk der UB bescheinigen lassen
mussten.
Meine Frage an Sie ist: Welche Bibliothek hat dies (in letzter Zeit)
abgeschafft? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Gibt es Probleme, falls einE StudierenderE exmatrikuliert wird und hat noch nicht zurückgegebene
Medien / offene Gebühren? Wie häufig kommt es vor, dass die Adresse
nicht mehr zu ermitteln ist, wenn wir Mahnbescheide verschicken? Wie
hoch ist der heutige gegenüber dem früheren Aufwand?



Es wäre hilfreich, wenn Sie uns Ihre Erfahrungen mitteilen. Mit Dank im Voraus und besten Grüßen,
U. Scholle
UB Duisburg-Essen



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