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Re: [InetBib] "Vermarktung" von Diplomarbeiten



On Fri, 02 Sep 2005 12:33:36 +0200
 "Steffen Schwalm" <steffens80@xxxxxxxxxxx> wrote:
> Zum einen war das "Verschwinden" bewusst in
> Anführungszeichen gesetzt, zum anderen ist allgemein
> bekannt das die Arbeiten nicht verschwinden sondern im
> Rahmen der Festlegungen, welche der einzelne Prüfling
> trifft im Archiv einsehbar. Die Erklärungen inwieweit die
> Arbeit nach Abschluss einsehbar sein darf, wird ja
> hochschuluebergreifend bei Abgabe der Abschlussarbeit dem
> Pruefling vorgelegt.

Das ist nicht richtig. Es gibt kein
hochschuluebergreifendes Freigabe-Formular.

Es kann nicht dem einzelnen Pruefling ueberlassen bleiben,
ob er seine Arbeit freigibt oder nicht, da erhebliche
oeffentliche Subventionen fuer eine allgemeine Nutzbarkeit
der brauchbaren Arbeiten sprechen.

 Insofern werden bereits hier Grenzen
> der spaeteren Nutzbarkeit gezogen.
> Zum anderen geben neben den Pruefungsaemntern auch
> Hochschulbibliotheken die Arbeiten ans Archiv ab. Die
> Pruefungsaemter haeufig aus dem Grund, da die Bibliothek
> die Arbeiten nicht in ihren Bestand uebernehmen will.

Das Archiv sollte sich nicht zum Kumpanen der
Pflichtvergessenheit von Hochschulbibliotheken machen.

 Zum
> anderen zaehlt ein Exemplar der drei vom Pruefling
> abzugebenden Exemplare der jeweiligen Abschlussarbeit
> ohnehin zu den von angesprochenen Pruefungsunterlagen und
> somit gelangt (sofern eine regelmaessige Abgabe durch die
> Pruefungsaemter erfolgt) ohnehin ins Archiv. Wobei das
> Archiv die Unterlagen zumindestens als Zwischenarchivgut
> uebernehmen muss.

Das Archiv muss gar nichts, es sei denn eine entsprechende
Regelung wurde von der Universitaetsleitung getroffen.

 Somit ist der Behalt der jeweiligen
> Arbeit innerhalb der Hochschule durch das Archiv auf
> jeden Fall gesichert. Eigentlich sollte man den Archiven
> hierueber eher dankbar sein, besonders wenn die
> Bibliothek die Arbeiten nicht in ihren Bestand
> uebernehmen will.
> Inwieweit die Archive die Arbeiten als archivwuerdig
> ansehen lassen sich auch entsprechende Vereinbarungen mit
> Bibliotheken/Fachbereichen/ Instituten treffen.

Es wurde dargestellt, dass die Arbeiten grundsaetzlich
Sperrfristen unterliegen und von Archiven nur teilweise
dokumentiert werden. Nochmals: Die Sicherung von
wissenschaftlich wichtigen Arbeiten ist Aufgabe der
Bibliotheken und nicht der Hochschularchive. 


 U.U. auch
> unter entspr. finanzieller Beteiligung der jeweiligen
> Institution.
> Zudem kann die Veröffentlichung im Web auch durch das
> Archiv erfolgen, in Zusammenarbeit mit der betrefffenden
> Bibliothek.

Das ist der voellig falsche Weg. Archive muessen zunaechst
ihre Findmittel ins Netz bringen, danach digitalisierte
wichtige Archivalien. Fuer solche Arbeiten gibt es auf der
Prioritaetenliste keinen vorderen Platz. Die Publikation
ist - nochmals sei es unterstrichen - Sache der
Hochschulbibliothek auf ihrem Dokumentenserver.


> Eine Kooperation erscheint doch eher hilfreich als ein
> Gegeneinander.

Niemand hat von einem Gegeneinander gesprochen, Kooperation
ist immer besser als Konfrontation - das ist trivial! Aber
es muss entschieden dagegen protestiert werden, dass
archivfachlich falsche und irrefuehrende Ansichten zu
Pruefungsrabeiten hier verbreitet werden.

Dr. Klaus Graf
Hochschularchiv RWTH Aachen



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