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[InetBib] Elektronische Semesterapparate und Open Access



Elektronische Semesterapparate sind aus urheberrechtlichen
Gruenden passwortgeschuetzt. Im deutschen Recht wird ihre
Rechtsgrundlage meist auf den heiss umstrittenen und
befristeten § 52a UrhG bezogen.

Im Sinne der Foerderung von Open Access und der staerkeren
Befuellung der Dokumentenserver schlage ich vor,
- 1.im Rahmen von Semesterapparaten erstellte Digitalisate
gemeinfreier (aelterer) Werke (auch wenn das eher selten
der Fall sein duerfte) oeffentlich zugaenglich zu machen
und
- 2. Hochschullehrer zu ermutigen, bei der Erstellung von
Semesterapparaten Genehmigungen der Rechteinhaber
(Autoren/Verlage) zur Einstellung ins allgemeine Internet
einzuholen. 
 
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2005_10_02_fosblogarchive.html#a112865245840872155
http://log.netbib.de/archives/2005/10/07/electronic-reserves-and-open-access/

Zur Rechtslage:
http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/epub/graf/urheberrecht_autoren_graf.html

Mit Genehmigung ins Netz gestellte Arbeiten fallen m.E.
nicht unter die Verguetungsregeln des § 52a UrhG. Auch aus
Kostengruenden sollten die Universitaeten an dem Vorschlag
interessiert sein. Solche Arbeiten muessen auch nicht nach
Abschluss der Lehrveranstaltung geloescht werden, sondern
stehen weltweit fuer weitere Lehrveranstaltungen zur
Verfuegung.

DozentInnen sollten die Moeglichkeiten ausschoepfen, die
ihnen der Semesterapparate-Service ihrer Hochschule bietet,
um moeglichst viel freie Inhalte ins Netz zu bekommen.

Es gab im vergangenen Semester z.B. in Essen mindestens
zwei interessante umfangreichere gemeinfreie Digitalisate
in zwei Semesterapparaten, die inzwischen natuerlich wieder
aus Miless verschwunden sind. Ich habe die beiden
Dozentinnen vor langer Zeit hoeflich (!) angemailt, dass
sie diese doch in den allgemeinen Teil einbringen koennten,
aber keinerlei Antwort auf meine Bitte erhalten.

Klaus Graf 





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