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Re: [InetBib] Buch-Cover - grafische Werke



On Fri, 4 Nov 2005 18:33:39 +0100
 Manfred.Hauer@xxxxxxxxxx wrote:

Herr Graf hat es schon formuliert: Titelseiten von
Büchern sind in aller
Regel urheberrechtlich geschützt. Ich ergänze: Sie sind
eigenständige
grafische Werke, eine Integration in Kataloge von
Bibliotheken hat mit
privatem Gebrauch nichts zu tun. Dabei geht es nicht
darum, wo das Image
physikalisch gespeichert ist, sondern wer es anzeigt.

Dem stimme ich zu. Ein Link, bei dem das Bild auf einem
anderen Server liegt, aber angezeigt wird, faellt nicht
unter die "Linkfreiheit".


Wir haben in dandelon.com mittlerweile über 20.000 Cover
Pages, doch diese
werden grundsätzlich direkt vom Verlag an uns geliefert.

Ab 1995 ist davon auszugehen, dass die ausschliesslichen
bzw. Online-Nutzungsrechte beim Verlag liegen, vorher
aufgrund der unbekannten Nutzungsart § 31 IV UrhG beim
Kuenstler/Gestalter.

Unseren
Partner-Bibliotheken in
dandelon.com empfehlen wir, keine grafisch gestalteten
Cover Pages zu
erfassen - wohl aber die einfachen schwarz-weissen
Titelseiten innerhalb
des Buches zusammen mit dem Inhaltsverzeichnis zu
scannen.

Bei wissenschaftlichen Bibliotheken halte ich die Anzeige
des Titelblatts fuer ueberfluessigen Schnickschnack, die
Zeit fuer das Mitscannen des Titelblatts koennte fuer
sinnvollere Kataloganreicherungen eingesetzt werden.

Eine Anwendung der BGH-Entscheidung Parfum-Flacon
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/bgh/1909
auf die Ausleihe in Bibliotheken moechte ich nicht
befuerworten.

Klaus Graf



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.