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[InetBib] BayObLG zur Hofbibliothek/Zentralarchiv Thurn und Taxis



In einem Beschluß vom 27.10.2004 hat das Bayerische Oberste Landesgericht den 
staatlichen Schutz der Hofbibliothek sowie des Zentalsarchivs Thurn und Taxis 
bestätigt. Die Entscheidung wurde in DVBl. 2005, S. 1527-1529 abgedruckt und 
von W. Eberl im gleichen Heft, S. 1529-1531 besprochen. 

Interessant sind die Ausführungen des Gerichts:
"In diesem Zusammenhang kann auch nicht außer Betracht bleiben, daß Bibliothek 
und Zentralarchiv anders als bürgerliches Eigentum nicht unter marktkonformen 
Bedingungen, sondern unter dem Privileg einer herrschaftlichen Position 
geschaffen oder erworben wurden."

Eberl kritisiert den Beschluß des Gerichts, der seiner Auffassung die 
verfassungsrechtlichen Grundsätze von rechtmäßigen Eigentumsbeschränkungen 
nicht beachtet. Er fordert einen Ausgleichanspruch. Kritisch sieht er auch das 
Anliegen des Kulturgüterschutzes. Eberl meint überdies: Eine Bibliothek von 
über 200.000 Bänden kann eine Privatperson nicht sinnvoll nutzen. 
Das kann man sicher anders sehen! ;-) 

Das ganze Hin und Her um die Adelsbibliotheken zeigt: Man hätte bei der 
Mediatisierung 1806 die Bibliotheken am besten gleich enteignen sollen. Die 
Begründung hat das BayObLG ja geliefert: Erwerb unter dem Privileg einer 
herrschaftlichen Position.

Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de




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