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Re: [InetBib] Dr. Sprang: Markt u. Urheberrecht (war newsletter)



Dr. Christian Sprang schrieb am 20 Feb 2006, 0:11: Re: [InetBib] [Inetbib] Re 
Newslett 

Sehr geehrter Herr Dr. Sprang,
Sie schrieben:

 Zum
einen verkennen Sie, dass es keineswegs abwegig ist, wenn ein
Wissenschaftler bzw. dessen Projektgeber für die Veröffentlichung von
Wissen bezahlen muss (statt ein Honorar zu erhalten bzw. wenigstens
plusminusnull davonzukommen). Wenn der Markt für die Veröffentlichung
eines Autors zu klein ist, um einem Dritten eine rentable
Veröffentlichung zu ermöglichen, dann muss eben der Urheber selbst -
oder ein Dritter für ihn - diese Rentabilität herstellen, um das
Unterbleiben der Publikation abzuwenden.

Sie haben vergessen hinzuzufuegen, dass Rentabilität in diesem 
Falle gleichzusetzen ist mit Gewinne für den Verlag der 
letztendlich publiziert; in welcher Form auch immer. Wenn der 
Verlag, sich seine eigentliche Aufgabe das Verlegen, das auch ein 
Vorlegen der Kosten beinhaltet, von anderen vorher bezahlen 
laesst, ist es kein Verlag mehr.

Letztlich soll also der Anbieter der
Inhalte zu deren Herausgabe zu Preisen gezwungen werden, die der
Abnehmer bestimmt. 

Wie war das noch mit Angebot und Nachfrage? Was regelt den 
Preis ??

Mit der im Grundgesetz angelegten Konzeption des
Urheberrechts als Eigentumsrechts hat das aber nichts mehr zu tun.
Wenn ich nur das Geld für einen Fiat Panda beisammen habe, kann ich
mir dafür beim Mercedes-Händler eben auch nicht einen Maybach holen.

Sie übersehen, dass - egal ob Panda oder Maybach - beim Kauf 
das Eigentumsrecht wechselt. Beim Kauf einer Publikation geht 
das Urheberrecht am Inhalt keineswegs in Eigentum des Käufers 
über sondern bleibt beim Urheber. Es geht um Verwertungs- und 
Nutzungsrechte. Von Enteignung kann also bei der Diskussion 
keine Rede sein.

Über Preis und Entlohnung für Verwertungs- und Nutzungsrechte 
muss eine Einigung und ein Interessensausgleich zwischen 
Urheber, publizierender Institution und Nutzer erzielt werden. Die 
publizierende Institution hat am Markt zwar noch die mächtigste 
Position, diese durch das "Urbeberrecht" zusätzlich stärken zu 
wollen, wäre nachgerade absurd.

Im Zeitalter von Internet und Digitalisierung koennte es, politischen 
Willen des Gesetzgebers vorausgesetzt, zu einer direkten 
Vereinbarung zwischen Urheber auf der einen und Bibliotheken auf 
der anderen Seite über die Vergütung entsprechender 
Nutzungsrechte kommen. Dies im Sinne des Börsenvereins des 
Deutschen Buchhandels zu verhindern, ist Ihre Argumentation und 
Aufgabe. Mit einer Stärkung des Urheberrechts hat das nichts zu 
tun.

mit besten Gruessen

Werner Traschuetz
-- 
mailto:zof@xxxxxxx
http://lesezeichen.szylla.net



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