[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[InetBib] gebührenpflichtige Bestseller-Ausleihe



Liebe KollegInnen,
 
nach der lebhaften Diskussion des Gebühren-Themas im Rahmen der
Veranstaltung ?Lesen: Der neue Luxus. Wie Bibliotheken ihre NutzerInnen
zur Kasse bitten? auf dem Dresdener Bibliothekartag möchte ich Sie heute
auf den Text der Kleinen Anfrage der Berliner Abgeordneten Alice Ströver
(Bündnis 90 / Die Grünen)
vom 3.Februar 2006 zur ?Bestseller-Sondergebühr in Bibliotheken?
hinweisen und auf die Antwort der Berliner Senatsverwaltung für
Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 6.März 2006.
 
Sie finden den Text unter:
http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/15/KlAnfr/ka15
-13212.pdf
 
Abgesehen von der nicht vorhandenen kritischen Auseinandersetzung mit
den sozialen und kulturpolitischen Auswirkungen einer forcierten,
gebührenpflichtigen Bestseller-Ausleihe löst auch die Antwort des Senats
auf Frage 5  Erstaunen aus:
 
Frage 5: ?Wie beurteilt der Senat die derzeitige juristische
Auseinandersetzung zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels
und dem Deutschen Bibliotheksverband über diese Entwicklung??
Antwort zu 5: ?Es ist richtig, dass der Börsenverein des Deutschen
Buchhandels und der Deutsche Bibliotheksverband e.V. unterschiedliche
Rechtsauffassungen über die urheberrechtliche Beurteilung der Ausleihe
von Bestsellern gegen Gebühr / Entgelt in Form von Rechtsgutachten
vorgetragen haben. Beide Seiten haben mittlerweile auf einer gemeinsamen
Sitzung am 7.Dezember 2005 Einigkeit darüber erzielt, dass sie auf eine
gerichtliche Prüfung ihrer Rechtsauffassungen verzichten. Vor diesem
Hintergrund sieht der Senat keinen aktuellen Handlungsbedarf.?
 
Wenn es zutrifft, dass der Börsenverein am 7.12.06 zugesichert hat, auf
eine gerichtliche Prüfung zu verzichten, wie kommt es dann, dass der
Justiziar des Börsenvereins, Dr. Sprang, noch am 22.12.2005 in seinem
?Newsletter Urheberrecht? unter Hinweis auf das am 14.12.2005 erstellte
Gutachten des Münchner Urheberrechtlers Dr. Gernot Schulze, den Verlagen
folgende Empfehlung gibt:
?Das Gutachten bestätigt die Rechtsauffassung des Börsenvereins.
Verlage, die gegen eine ungenehmigte Vermietung ihrer Spitzentitel
gerichtlich vorgehen wollen, können dies mit Hilfe des profunden
Gutachtens von Dr. Schulze tun.?
 
Hindert  die gemeinsame Übereinkunft nur den Dachverband Börsenverein am
Prozessieren, nicht aber die einzelnen Verlage? Wird der DBV unter
Berufung auf die gemeinsame Übereinkunft beim Börsenvereins gegen die im
?Newsletter Urheberrecht? ausgesprochene Empfehlung protestieren? Bzw.
im Falle einzelner Verleger-Klagen
unter Hinweis auf die gemeinsame Übereinkunft intervenieren?  
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Frauke Mahrt-Thomsen
 
 
 
 


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.