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Re: [InetBib] Bibliographien



Lieber Herr Graf, liebe Liste,

da ich nun einmal angesprochen bin, möchte ich mich auch kurz zum Thema der 
Katalogdaten äußern.

Die Nutzung solcher Daten als "privatrechtlich zu regelnde Sondernutzung" habe 
ich nie behauptet.
Das wäre auch gar nicht in meinem Sinne. Ich bin immer für's öffentliche Recht! 
;-)

Eine Flucht ins Privatrecht, von der Herr Graf spricht, bewahrt die öffentliche 
Hand übrigens nicht vor ihren grundlegenden öffentlich-rechtlichen Bindungen. 
So gesehen gibt es im Ergebnis keine "erfolgreiche" Flucht ins Privatrecht. 
Herr Graf darf unbesorgt sein, seine (und auch unsere!) Grundrechte werden 
nicht dem Markt geopfert! ;-)

Soweit erinnerlich, habe ich aber vor fast zwei Jahren in der INETBIB mal etwas 
zum Schutz von Katalogdaten gesagt:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg24641.html
und zwar in dem Sinne, daß Katalogdaten als solche keine geistigen Schöpfungen 
im Sinne des Urheberrechts darstellen und daher auch keinen urheberrechtlichen 
Schutz genießen.

Mit Blick auf die Größe bibliothekarischer Kataloge dürfte auch unter 
Leistungsschutzgesichtspunkten (vgl. auch die Mail von Herrn Müller) eine 
Nutzung der Katalogdaten unbedenklich sein, es sei denn, man möchte eine 
vollständige Nationalbibliographie erstellen. Interessant ist hier Dreier, in: 
Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., München 2006, § 87b, Rn. 6 f.: für die 
Wesentlichkeit ist auch entscheidend der Umfang der Datenbank und ihr 
Verhältnis zum jeweils entnommenen Teil.

Ein schönes Wochenende wünscht
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.